Bereits im August-Newsletter haben wir Sie über den Entwurf der Europäischen Kommission für eine für eine Verordnung des EU-Parlaments und des EU-Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 (SUR) über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln informiert.
Nach unseren Informationen werden die - aus obstbaulicher Sicht kaum vorstellbaren - Pläne auf nationaler und europäischer Ebene von Verantwortungsträgern ernsthaft diskutiert.
Es ist u.a. vorgesehen, den Pflanzenschutz in allen Schutzgebieten („sensitive Gebiete") zu verbieten. Wird diese Verordnung wie geplant umgesetzt, würde dies ca. 40 % des deutschen Obstbaus betreffen.
Auch die vorgesehene Halbierung des Risikopotentials durch Pflanzenschutzmittel (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017) sowie die Halbierung des Einsatzes von gefährlicheren Pflanzenschutzmitteln (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017) ist für den Obstbau nicht tragbar.
Die Bundesfachgruppe Obstbau steht derzeit in intensivem Kontakt mit Agrarpolitikern auf Bundes- und EU-Ebene, um die Folgen für den deutschen Obstbau zu verdeutlichen. Bitte nutzen auch Sie Ihre Kontakte auf Landes- und auf regionaler Ebene! Entsprechende Informationen finden Sie auf unserer Website www.obstbau.org.
Den Verordnungsentwurf finden Sie HIER als PDF zum Herunterladen.
Das entsprechende Schreiben der EU können Sie HIER einsehen.
Die Stellungnahme des ZVG zum Verordnungsvorschlag finden Sie HIER.
Nutzen Sie das Werkzeug EU-Konsultation! Aktuell gibt die EU gibt Institutionen, Betrieben und Einzelpersonen die Möglichkeit, Rückmeldungen zu dem Verordnungsentwurf zu geben (sog. EU-Konsultation).
Die Frist dazu wurde bis zum 19. September 2022 verlängert.
Aufgrund der extremen Betroffenheit halten wir eine breite Beteiligung auch von Betrieben und Einzelpersonen für unbedingt erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur individuell formulierte Stellungnahmen berücksichtigt werden.
Unter folgendem Link können Sie bis zum 19. September 2022 ihre Positionen eingeben:
Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme ab! Hinweise zu Formulierungen und Inhalten finden Sie auch in den bereits abgegebenen und öffentlichen Rückmeldungen auf der oben angegebenen Website.
“Obstsalat” ist der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau. Joerg Hilbers und Jens Stechmann diskutieren in der ersten Ausgabe über das Klageverfahren der Bundesfachgruppe Obstbau zum Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten. Außerdem informieren sie über den Zulassungsstand des Fungizids Captan und über die Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Erdbeeren.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.
Das Rückstandsmonitoring im QS-System überwacht bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, ob geltende Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel und Grenzwerte für Schadstoffe und Nitrat eingehalten werden.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 8.129 Anträge auf „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ genehmigt.