Bereits im August-Newsletter haben wir Sie über den Entwurf der Europäischen Kommission für eine für eine Verordnung des EU-Parlaments und des EU-Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 (SUR) über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln informiert.
Nach unseren Informationen werden die - aus obstbaulicher Sicht kaum vorstellbaren - Pläne auf nationaler und europäischer Ebene von Verantwortungsträgern ernsthaft diskutiert.
Es ist u.a. vorgesehen, den Pflanzenschutz in allen Schutzgebieten („sensitive Gebiete") zu verbieten. Wird diese Verordnung wie geplant umgesetzt, würde dies ca. 40 % des deutschen Obstbaus betreffen.
Auch die vorgesehene Halbierung des Risikopotentials durch Pflanzenschutzmittel (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017) sowie die Halbierung des Einsatzes von gefährlicheren Pflanzenschutzmitteln (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017) ist für den Obstbau nicht tragbar.
Die Bundesfachgruppe Obstbau steht derzeit in intensivem Kontakt mit Agrarpolitikern auf Bundes- und EU-Ebene, um die Folgen für den deutschen Obstbau zu verdeutlichen. Bitte nutzen auch Sie Ihre Kontakte auf Landes- und auf regionaler Ebene! Entsprechende Informationen finden Sie auf unserer Website www.obstbau.org.
Den Verordnungsentwurf finden Sie HIER als PDF zum Herunterladen.
Das entsprechende Schreiben der EU können Sie HIER einsehen.
Die Stellungnahme des ZVG zum Verordnungsvorschlag finden Sie HIER.
Nutzen Sie das Werkzeug EU-Konsultation! Aktuell gibt die EU gibt Institutionen, Betrieben und Einzelpersonen die Möglichkeit, Rückmeldungen zu dem Verordnungsentwurf zu geben (sog. EU-Konsultation).
Die Frist dazu wurde bis zum 19. September 2022 verlängert.
Aufgrund der extremen Betroffenheit halten wir eine breite Beteiligung auch von Betrieben und Einzelpersonen für unbedingt erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur individuell formulierte Stellungnahmen berücksichtigt werden.
Unter folgendem Link können Sie bis zum 19. September 2022 ihre Positionen eingeben:
Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme ab! Hinweise zu Formulierungen und Inhalten finden Sie auch in den bereits abgegebenen und öffentlichen Rückmeldungen auf der oben angegebenen Website.
Das Bundeskabinett hat jüngst den Transformationsbericht „Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme“ verabschiedet. Darin werden Wege aufgezeigt, wie Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Forstwirtschaft in Zeiten der Klimakrise für ausreichende und gesunde Ernährung sorgen und gleichzeitig zum Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Ökosystemen sowie des Klimas beitragen.
Angesichts deutschlandweit steigender Hautkrebserkrankungen ist es unerlässlich, dass sowohl Betriebe als auch Beschäftigte in der Grünen Branche angemessene Maßnahmen zum Sonnenschutz ergreifen.
Der Deutsche Bundestag hat die vom BMEL vorgelegten Änderungen des Düngegesetzes beschlossen. die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erarbeiteten Novelle soll landwirtschaftlichen Betriebe künftig mehr Planungssicherheit bieten und gleichzeitig den Umweltschutz verbessern.
ALDI SÜD verkündete just, dass der Konzern sein Angebot an nachhaltigeren Lebensmitteln (d.h. Bio-Produkte, regionales Obst und Gemüse oder Fleisch aus den höheren Haltungsformen) stetig ausbauen will. Wie der Discounter auf diese Weise Nachhaltigkeit zur „normalsten Sache der Welt“ machen will, zeigt Aldi Süd jetzt in seiner neuen Marketingkampagne, die am 21. Mai startet.
Im Sommer 2023 wurden im Rahmen der Initiative „FAIRDI – natürlich vom Bodensee“ CO2-Fußabdrücke für Äpfel von 22 Obstbaubetrieben sowie für typische Bodenseeäpfel ermittelt, um Optimierungspotentiale für einen ressourcenschonenden Apfelanbau zu identifizieren.
Am 24.11.2023 wurde das „Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ (3. MautÄndG) im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 315 verkündet. Die Regelungen des Gesetzes treten 2024 in verschiedenen Stufen in Kraft.
Letzte Woche gingen Tausende von Landwirten in der polnischen Hauptstadt Warschau auf die Straße, um gegen die Umweltpolitik der Europäischen Union (EU) zu protestieren, berichtet Vilt.be.
In der Saison 2023/2024 wurden bei stichprobenartigen Rückstandsuntersuchungen bis April 2024 in 361 Fällen zu hohe Pflanzenschutzmittelrückstände in Obst und Gemüse festgestellt, wie der spanische Infodienst Hortoinfo.es in einem Bericht mitteilte.
Unwissenschaftlich, unausgegoren und untauglich - mit diesen klaren Worten kommentiert der Industrieverband Agrar e.V. (IVA) die “Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung eines Zukunftsprogramms Pflanzenschutz”.
Das NDR-Verbrauchermagazin "Markt" hat Stichproben von frühen Erdbeeren aus dem Mittelmeerraum bei Edeka, Lidl, Rewe und einem örtlichen Gemüsehändler gekauft. Die Erdbeeren kamen aus Spanien, Griechenland und Italien.
Im Jahr 2023 hat das jährliche Pachtentgelt je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche bundesweit durchschnittlich 357 Euro betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2023 mitteilt, entsprach dies einem Anstieg von 9 % gegenüber 2020 (329 Euro).
Ein Forschungsteam unter Federführung des JKI-Instituts für Züchtungsforschung an Obst untersucht mit neuartigen Technologien das komplexe Erbgut der bedeutenden Sauerkirschsorte und zieht Rückschlüsse auf Entstehung der Obstart.