Bereits im August-Newsletter haben wir Sie über den Entwurf der Europäischen Kommission für eine für eine Verordnung des EU-Parlaments und des EU-Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 (SUR) über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln informiert.
Nach unseren Informationen werden die - aus obstbaulicher Sicht kaum vorstellbaren - Pläne auf nationaler und europäischer Ebene von Verantwortungsträgern ernsthaft diskutiert.
Es ist u.a. vorgesehen, den Pflanzenschutz in allen Schutzgebieten („sensitive Gebiete") zu verbieten. Wird diese Verordnung wie geplant umgesetzt, würde dies ca. 40 % des deutschen Obstbaus betreffen.
Auch die vorgesehene Halbierung des Risikopotentials durch Pflanzenschutzmittel (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017) sowie die Halbierung des Einsatzes von gefährlicheren Pflanzenschutzmitteln (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017) ist für den Obstbau nicht tragbar.
Die Bundesfachgruppe Obstbau steht derzeit in intensivem Kontakt mit Agrarpolitikern auf Bundes- und EU-Ebene, um die Folgen für den deutschen Obstbau zu verdeutlichen. Bitte nutzen auch Sie Ihre Kontakte auf Landes- und auf regionaler Ebene! Entsprechende Informationen finden Sie auf unserer Website www.obstbau.org.
Den Verordnungsentwurf finden Sie HIER als PDF zum Herunterladen.
Das entsprechende Schreiben der EU können Sie HIER einsehen.
Die Stellungnahme des ZVG zum Verordnungsvorschlag finden Sie HIER.
Nutzen Sie das Werkzeug EU-Konsultation! Aktuell gibt die EU gibt Institutionen, Betrieben und Einzelpersonen die Möglichkeit, Rückmeldungen zu dem Verordnungsentwurf zu geben (sog. EU-Konsultation).
Die Frist dazu wurde bis zum 19. September 2022 verlängert.
Aufgrund der extremen Betroffenheit halten wir eine breite Beteiligung auch von Betrieben und Einzelpersonen für unbedingt erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur individuell formulierte Stellungnahmen berücksichtigt werden.
Unter folgendem Link können Sie bis zum 19. September 2022 ihre Positionen eingeben:
Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme ab! Hinweise zu Formulierungen und Inhalten finden Sie auch in den bereits abgegebenen und öffentlichen Rückmeldungen auf der oben angegebenen Website.
Aktuell gibt es kaum verlässliche Zahlen zum Anbauumfang von Haselnüssen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Um fundierte Daten zu Anbauflächen und verwendeten Anbausystemen in den drei Ländern zu erheben, wurde eine wissenschaftliche Umfrage entwickelt.
Hajo Hinrichs, Präsident des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) e.V. und Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau, haben sich in einem Schreiben an Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gewandt. Sie bringen darin die Sorge des Berufsstandes zur prekären Pflanzenschutzmittelzulassungssituation im Bereich der Obstreisermuttergärten zum Ausdruck.
Der zunehmende Anbau in Folientunneln oder Gewächshäusern hat in unserem Nachbarland zu einer Verdreifachung der Erträge bei gleichzeitiger Reduzierung der Anbaufläche geführt. Daten des niederländischen Statistikamtes (CBS), die vom Portal Dutch News veröffentlicht wurden, zeigen, dass die Niederlande das Jahr 2024 mit einem neuen Rekord in der Erdbeerproduktion mit 86 Millionen kg abgeschlossen haben.
Das Förderprogramm der Mehrgefahrenversicherung wird in Baden-Württemberg ab dem Antragsjahr 2026 um zwei wichtige Bereiche erweitert: Das Risiko Hagel und der Hopfenbau werden künftig Teil der Versicherung sein.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.