Neue EU-Verordnung in Planung: Aufruf zur EU-Konsultation

Fachgruppe OBSTBAU
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Bereits im August-Newsletter haben wir Sie über den Entwurf der Europäischen Kommission für eine für eine Verordnung des EU-Parlaments und des EU-Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 (SUR) über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln informiert.

Nach unseren Informationen werden die - aus obstbaulicher Sicht kaum vorstellbaren - Pläne auf nationaler und europäischer Ebene von Verantwortungsträgern ernsthaft diskutiert.

Es ist u.a. vorgesehen, den Pflanzenschutz in allen Schutzgebieten („sensitive Gebiete") zu verbieten. Wird diese Verordnung wie geplant umgesetzt, würde dies ca. 40 % des deutschen Obstbaus betreffen.

Auch die vorgesehene Halbierung des Risikopotentials durch Pflanzenschutzmittel (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017) sowie die Halbierung des Einsatzes von gefährlicheren Pflanzenschutzmitteln (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017) ist für den Obstbau nicht tragbar.

Die Bundesfachgruppe Obstbau steht derzeit in intensivem Kontakt mit Agrarpolitikern auf Bundes- und EU-Ebene, um die Folgen für den deutschen Obstbau zu verdeutlichen. Bitte nutzen auch Sie Ihre Kontakte auf Landes- und auf regionaler Ebene! Entsprechende Informationen finden Sie auf unserer Website www.obstbau.org.

Den Verordnungsentwurf finden Sie HIER als PDF zum Herunterladen.

Das entsprechende Schreiben der EU können Sie HIER einsehen.

Die Stellungnahme des ZVG zum Verordnungsvorschlag finden Sie HIER.

Nutzen Sie das Werkzeug EU-Konsultation!
Aktuell gibt die EU gibt Institutionen, Betrieben und Einzelpersonen die Möglichkeit, Rückmeldungen zu dem Verordnungsentwurf zu geben (sog. EU-Konsultation).

Die Frist dazu wurde bis zum 19. September 2022 verlängert.

Aufgrund der extremen Betroffenheit halten wir eine breite Beteiligung auch von Betrieben und Einzelpersonen für unbedingt erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur individuell formulierte Stellungnahmen berücksichtigt werden.

Unter folgendem Link können Sie bis zum 19. September 2022 ihre Positionen eingeben:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12413-Pestizide-nachhaltige-Verwendung-aktualisierte-EU-Vorschriften-_de

Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme ab! Hinweise zu Formulierungen und Inhalten finden Sie auch in den bereits abgegebenen und öffentlichen Rückmeldungen auf der oben angegebenen Website.

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WAPA: Europäische Apfelbestände um 7 % zugenommen

Aktuelle Zahlen der WAPA (World Apple and Pear Association) zeigen, dass die Apfelbestände in der EU im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 7 % auf 715.578 Tonnen zugenommen haben. Die Birnenbestände sind sogar um 31,1 % auf 71.273 Tonnen gestiegen. Die WAPA veröffentlichte die Zahlen zu den Apfel- und Birnenbeständen in der EU immer zum 1. Juni 2024.

Fachgruppe OBSTBAU
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Im Jahr 2023 sank die Schülerzahl an den ein- und zweijährigen Fachschulen gegenüber dem Vorjahr um 161. Damit setzt sich der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fort.

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Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen.

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Witterungsbedingte Ernteeinbußen bei Süßkirschen

Die Süßkirschensaison startete dieses Jahr drei Wochen früher als 2023 und im Vergleich zum Langjährigen Mittel.

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Die Hummel-Challenge findet einmal im Frühjahr und einmal im Sommer statt. Während im Frühjahr vor allem Hummel-Königinnen erfasst werden, geht es nun im Sommer, vom 20. Juni bis 3. Juli, darum, möglichst viele verschiedene Hummeln auf unterschiedlichen Pflanzen zu fotografieren.

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Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Sie wird ab dem 1. Juli 2024 gelten. Damit gibt es für Anbauer zwar nun Rechtssicherheit – aber die Bundesfachgruppe Obstbau fordert weiterhin mit allem Nachdruck eine Aufhebung des fachlich nicht zu begründenden Anwendungsverbotes für Glyphosat in Wasserschutzgebieten.

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