Bereits im August-Newsletter haben wir Sie über den Entwurf der Europäischen Kommission für eine für eine Verordnung des EU-Parlaments und des EU-Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 (SUR) über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln informiert.
Nach unseren Informationen werden die - aus obstbaulicher Sicht kaum vorstellbaren - Pläne auf nationaler und europäischer Ebene von Verantwortungsträgern ernsthaft diskutiert.
Es ist u.a. vorgesehen, den Pflanzenschutz in allen Schutzgebieten („sensitive Gebiete") zu verbieten. Wird diese Verordnung wie geplant umgesetzt, würde dies ca. 40 % des deutschen Obstbaus betreffen.
Auch die vorgesehene Halbierung des Risikopotentials durch Pflanzenschutzmittel (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017) sowie die Halbierung des Einsatzes von gefährlicheren Pflanzenschutzmitteln (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017) ist für den Obstbau nicht tragbar.
Die Bundesfachgruppe Obstbau steht derzeit in intensivem Kontakt mit Agrarpolitikern auf Bundes- und EU-Ebene, um die Folgen für den deutschen Obstbau zu verdeutlichen. Bitte nutzen auch Sie Ihre Kontakte auf Landes- und auf regionaler Ebene! Entsprechende Informationen finden Sie auf unserer Website www.obstbau.org.
Den Verordnungsentwurf finden Sie HIER als PDF zum Herunterladen.
Das entsprechende Schreiben der EU können Sie HIER einsehen.
Die Stellungnahme des ZVG zum Verordnungsvorschlag finden Sie HIER.
Nutzen Sie das Werkzeug EU-Konsultation! Aktuell gibt die EU gibt Institutionen, Betrieben und Einzelpersonen die Möglichkeit, Rückmeldungen zu dem Verordnungsentwurf zu geben (sog. EU-Konsultation).
Die Frist dazu wurde bis zum 19. September 2022 verlängert.
Aufgrund der extremen Betroffenheit halten wir eine breite Beteiligung auch von Betrieben und Einzelpersonen für unbedingt erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur individuell formulierte Stellungnahmen berücksichtigt werden.
Unter folgendem Link können Sie bis zum 19. September 2022 ihre Positionen eingeben:
Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme ab! Hinweise zu Formulierungen und Inhalten finden Sie auch in den bereits abgegebenen und öffentlichen Rückmeldungen auf der oben angegebenen Website.
Die Erdbeersaison hat in Huelva begonnen - der Region, in der fast 98 % der spanischen Erdbeeren produziert werden. In diesem Jahr wird mit einer Produktion von 221.412 Tonnen gerechnet, das sind ca. 9 % weniger als im Vorjahr.
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Sturm Laurence Ende März hat in Huelva neben heftigen Regenfällen auch zwei Tornados verursacht. Aktuellen Schätzungen zufolge entstanden dadurch erhebliche Schäden an 300 bis 400 Hektar Folientunneln für Obst (hauptsächlich Erdbeeren).
Chemischer Pflanzenschutz steht in der öffentlichen Kritik – auch wenn er weltweit die Ernten sichert. In den letzten Jahren sind viele Mittel vom Markt verschwunden, die Zulassung neuer Wirkstoffe gestaltet sich langwierig.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.