Die schwierige bis dramatische Situation vieler Obstbaubetriebe ist von der Politik erkannt worden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will mit dem Geld aus dem dritten Hilfspaket der EU-Agrarreserve vor allem die deutschen Obsterzeuger unterstützen. Über ein antragsloses Verfahren werden bis spätestens zum 31. Januar 2024 mindestens ca. 340 €/ha ausgezahlt, pro Betrieb max. 15.000 €. Dieses wurde gestern offiziell durch die folgende Pressemittelung des BMEL bekannt gegeben.
Pressemitteilung des BMEL vom 5. September 2023
Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt Obst-, Hopfen- und Weinbaubetriebe in der Krise
36 Millionen Euro stehen aus dem dritten Hilfspaket der Europäischen Kommission zur Verfügung
Um Landwirtinnen und Landwirte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen, hat die Europäische Kommission im Sommer 2023 ein Hilfspaket für 22 Mitgliedstaaten (ohne Ukraine-Anrainerstaaten) vorgelegt. Deutschland erhält rund 36 Millionen Euro von den insgesamt 330 Millionen. Mit den Mitteln sollen die Landwirtinnen und Landwirte in den am stärksten betroffenen Sektoren für erlittene finanzielle Verluste entschädigt werden.
Freilandobstbau- und Hopfenbetriebe sollen in ganz Deutschland gefördert werden, da dort die Situation besonders kritisch ist. Darüber hinaus gibt es regional auch im Weinbau deutliche Marktprobleme, so dass es auch für diesen eine Förderung geben wird. Die Auszahlung wird bis spätestens zum 31. Januar 2024 erfolgen.
Grundlage für die Entscheidung ist eine Analyse der Kosten- bzw. Erlössituation verschiedener landwirtschaftlicher Sektoren durch das Thünen-Institut (TI). Auf dieser Basis sollen die Sektoren Obst und Hopfen mit einer Hektarprämie unterstützt werden. In Anlehnung an die erste Agrarerzeugeranpassungsbeihilfe aus dem Jahr 2022 soll dafür ein antragsloses Verfahren vorgesehen werden. Die Auszahlung soll fristgemäß bis Ende Januar 2024 durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erfolgen. Die Möglichkeit, die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mittel um bis zu 200 Prozent aufzustocken, wird derzeit noch geprüft. Mindestens – ohne eine Aufstockung durch nationale Mittel– sollen Freilandobstbaubetriebe mit rund 340 Euro pro Hektar unterstützt werden, Hopfenbetriebe mit rund 370 Euro pro Hektar. Damit möglichst viele Betriebe angemessen berücksichtigt werden, soll die Förderung auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt werden.
Der Weinbau ist regional von einem erheblichen Absatzrückgang betroffen. Um die sektorspezifischen regionalen Marktstörungen auszugleichen, werden Mittel in Höhe von 6,5 Millionen Euro für die temporäre Krisendestillation im Weinsektor bereitgestellt. Bei einer Unterstützung von 0,65 Euro je Liter Wein können damit bis zu 10 Millionen Liter überschüssigen Weins zu Industriealkohol verarbeitet werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereitet derzeit entsprechende Verordnungsentwürfe vor.
Die BLE veröffentlicht wöchentlich eine Marktbeobachtung von Obst und Gemüse mit Beiträgen von den Großmärkten Frankfurt a.M., Hamburg, Köln, München und Berlin.
(ZVG) Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die heutige Abstimmung im Bundesrat zur EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, dem sogenannten Lieferkettengesetz, verfolgt.
Der Weg ist frei für das erste von zwei zielgerichteten Hilfsprogrammen für die Landwirtinnen und Landwirte, die besonders unter den Folgen des Ukraine-Kriegs leiden:.
Erst die Corona-Pandemie, jetzt der Krieg in der Ukraine. Die Gesellschaft ist durch die sehr hohe Inflationsrate stark verunsichert und verändert ihr Konsumverhalten.
Am 13. Mai 2022 eröffnete Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann die neu errichtete Agri-Photovoltaikanlage auf dem Obsthof Bernhard in Kressbronn am Bodensee.