Terminhinweise

Nutzen sie die vielfältigen Ausstellungen und Weiterbildungsveranstaltungen, die deutschlandweit von den Landesverbänden und Versuchsstationen angeboten werden!

Hier finden Sie die der Redaktion OBSTBAU gemeldeten Veranstaltungen und weitere Informationen. Wir wünschen viel Erfolg!

Rheinischer Obstbautag 2022 online

Termin:
01.02.2022

Ort:
online

Veranstalter | Kontakt:
DLR Rheinpfalz KoGa Klein-Altendorf – Dachverband Erwerbsobstbau Rheinland-Pfalz Nord, Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V. und Landwirtschaftskammer NRW

Vorläufiges Programm
8:30 Uhr: Eintreffen der Teilnehmer
8:50 Uhr: Begrüßung
Georg Boekels, Vorsitzender Landesfachgruppe Obstbau im Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüseanbau
9:00 Uhr: PS-Anwendungs-VO, Auswirkungen auf die Praxis
Dr. Adrian Engel, Landwirtschaftskammer NRW, Pflanzenschutzdienst
9:30 Uhr: Glyphosat-Verbot 2024? Alternative Methoden der Unkrautregulierung
Jürgen Zimmer DLR Rheinpfalz, KoGa Klein-Altendorf
11:00 Uhr: Aktuelles aus der Versuchsarbeit Pflanzenschutzdienst NRW
Ralf Jung, Landwirtschaftskammer NRW, Pflanzenschutzdienst
11:30 Uhr: Schorfbekämpfung – Neue Erkenntnisse zu den Fungiziden
Prof. Dr. Roland Weber, ESTEBURG Obstbauzentrum Jork
14:00 Uhr: Der neue Durchwachsbaum – eine Alternative zum Knipbaum?
Henk Nooteboom, FruitMasters, Geldermalsen
14:45 Uhr: Unabhängigkeit durch Eigenversorgung, Stromerzeugung und Speicherung auf Obstbaubetrieben
Nils Seidel, Landwirtschaftskammer NRW, Münster
16:00 Uhr: 12 EUR – Was nun? Auswirkungen steigender Produktionskosten auf den Obstbaubetrieb
Ludger Linnemannstöns, Landwirtschaftskammer NRW, GBZ Köln-Auweiler

Anmeldung:
Teilnahme nur mit Voranmeldung (ab Januar) möglich.
Die Anzahl der Teilnehmer*innen muss wegen Corona-Auflagen evt. begrenzt werden.

Bitte beachten:
Aufgrund der aktuellen Corona-Regelung kann die Veranstaltung nur als 2G-Veranstaltung durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass der Zutritt zur Veranstaltung nur für geimpfte oder genesene Personen möglich ist, die einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen können.