Verluste im Lager durch Fäulen können beträchtliche Größenordnungen erreichen, insofern sind Maßnahmen, die die Qualität bis weit nach der Ernte positiv beeinflussen können, unabhängig von der Produktionsrichtung, durchzuführen.
Neben der Qualität sind zudem Rückstandsanzahl und Rückstandsauslastung im Erntegut wichtige Zielgrößen. Unter dieser Ausgangssituation sollte geklärt werden, inwiefern Produkte mit nur einem Wirkstoff hier einen Beitrag leisten können.
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Die Blattbräune der Kirsche, verursacht durch den Schlauchpilz Apiognomonia erythrostoma tritt nach über zehnjähriger Pause in Teilen Süd- und Mittelbadens wieder auf.
In den letzten Jahren zeigten sich beim Steinobst immer wieder Schäden, die durch Pseudomonas syringae pv. syringae bzw. Pseudomonas syringae pv. mors prunorum hervorgerufen wurden.
Aber um dieses Ziel zu erreichen, waren – leider wie mittlerweile jedes Jahr – eine Vielzahl von Applikationen notwendig, um den Schorfbefall auf den Früchten bis zur Ernte auf ein Minimum zu halten
„Früher war alles besser, sogar die Zukunft“. Dieser Gedanke kann jedem IP-Betrieb in den Sinn kommen, wenn er bei den Akariziden an Herausforderungen wie Resistenzentwicklung, Zulassungssituation und Rückstände im Erntegut denkt.
Nach dem milden Winter und den günstigen Witterungsbedingungen im Frühjahr wandern jetzt nach der Getreideernte wieder Feldmäuse in die Obstanlagen ein.
Seit Beginn des Obstanbaus sind Phytoplasmen (früher Mycoplasmen) präsent: Apfeltriebsucht, Birnenverfall und Europäische Steinobstvergilbungs-Krankheit. Phytoplasmen können zu Ertrags- und Qualitätseinbußen, ja sogar zum Absterben der Obstbäume führen.
Hélène Johnston, Markus Bünter, Mauro Genini, Santiago Schärer
Die Anwendung chemischer Entseuchungsmittel gehört weitgehend der Vergangenheit an. Weltweit wird aber die Biofumigation als umweltfreundliche Alternative diskutiert.
Die invasive Kirschessigfliege, Drosophila suzukii, die seit 2008 in Nordamerika und seit 2009 in Europa massive Schäden in weichschaligen Früchten verursacht, wurde im Jahr 2011 erstmals auch in Deutschland (Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz) festgestellt.
Pflanzenstärkungsmittel sind seit 1986 im deutschen Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) verankert und bilden auch im neuen Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 eine eigene Produktkategorie.