Der österreichischen Bauernbundpräsident und ÖVP-Landwirtschaftssprecher Georg Strasser hat gemeinsam mit Abgeordneten der Regierungsfraktionen Entschließungsantrag für faire Wettbewerbsbedingungen und wirksame Importkontrollen bei Agrarerzeugnissen aus Drittstaaten in den Nationalrat unseres Nachbarlandes eingebracht. Dieser wurde nun angenommen. Damit fordert das österreichische Parlament konsequentere Kontrollen und klare Konsequenzen, wenn Drittstaaten die maßgeblichen Anforderungen der EU nicht erfüllen.
„Europa darf seine hohen Standards nicht an der Grenze aufgeben. Wer Lebensmittel auf den europäischen Markt bringen will, muss verlässlich nachweisen, dass die geltenden Anforderungen eingehalten werden“, betonte Georg Strasser bei seiner Rede im Nationalrat. Fehle dieser Nachweis, müsse der Marktzugang gestoppt werden. Das schütze die Konsumenten und verhindere Wettbewerb auf Kosten der heimischen Familienbetriebe.
Kontrolle beginnt vor dem Import Gefordert wird die genaue Überprüfung, ob ein Drittstaat über ein verlässliches Kontroll- und Rückverfolgbarkeitssystem verfügt. Nur wenn die Einhaltung der europäischen Anforderungen glaubwürdig belegt wird, soll dann ein Produkt Zugang zum EU-Markt erhalten. Zahlreiche Produkte dürfen bereits jetzt nur von zugelassenen Ländern und genehmigten Betrieben in die EU eingeführt werden. Denn Agrarimporte gelangen nicht automatisch auf den europäischen Markt. Vor dem ersten Export überprüft die EU die Kontroll- und Zertifizierungssysteme eines Drittstaates. An den europäischen Außengrenzen folgen dann, je nach Produkt und Risikolage, Dokumenten-, Identitäts- und physische Kontrollen bis hin zu Laboranalysen.
So kann Schutz funktionieren Bei Verstößen können Lieferungen zurückgewiesen, Kontrollen verschärft und Importe aus einzelnen Betrieben oder Staaten ausgesetzt werden. Dass dies funktioniert, zeigt das Beispiel Brasilien: Ab dem 3. September 2026 werden neue Vorgaben zum Schutz vor Antibiotikaresistenzen vollständig anwendbar. Kann Brasilien bis dahin kein ausreichendes Kontroll- und Rückverfolgbarkeitssystem nachweisen, dürfen betroffene tierische Produkte, darunter Rind- und Geflügelfleisch, nicht mehr auf den EU-Markt gebracht werden. Auch der Marktzugang für ukrainische Agrarprodukte ist begrenzt. Für sensible Erzeugnisse wie Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig gelten Mengenbeschränkungen. Darüber hinaus hat sich die Ukraine verpflichtet, bis 2028 die europäischen Produktionsstandards einzuhalten. „Die Beispiele aus Brasilien und die Ukraine zeigen, dass Marktzugang mit klaren Regeln, verlässlichen Nachweisen und wirksamen Schutzklauseln verbunden werden kann. Genau diese Konsequenz brauchen wir aber überall, wo europäische Standards nicht erfüllt werden“, postuliert Georg Strasser.
Gezielte EU-weite Maßnahmen gefordert Die gemeinsame Handelspolitik fällt in die Zuständigkeit der EU. Entscheidend seien daher gezielte EU-weite Maßnahmen, wie verstärkte Kontrollen, Audits in Drittstaaten und, in letzter Konsequenz, die Aussetzung des Marktzugangs, wenn europäische Standards nicht eingehalten werden. „Jeder, der die europäischen Anforderungen nicht erfüllt, soll seine Produkte auch nicht auf unserem Markt verkaufen dürfen. So schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen, stärken das Vertrauen der Konsumenten und schützen unsere heimische Lebensmittelproduktion“, fordert Georg Strasser.
Der Jahresbeginn hat in Österreich bereits für viel Bewegung gesorgt. Mitte des Monats beschloss die österreichische Regierung überraschend eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel.