Umsatzsteuersenkung in Österreich: Entlastung für Konsumenten, Druck auf Betriebe

Manfred Kohlfürst, Polona Scheuba
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Die österreichische Regierung hat vor einigen Monaten eine Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Lebensmittel angekündigt.

Geplant ist ein zusätzlicher ermäßigter Steuersatz von 4,9 %, gültig ab dem 1. Juli 2026. Ziel der Maßnahme ist die Entlastung der Konsumenten – insgesamt sollen dadurch rund 100 Euro pro Jahr eingespart werden.

Ob diese Entlastung tatsächlich beim Konsumenten ankommt, ist aber fraglich. Nicht etwa, weil die Wertschöpfungskette „gierig“ wäre, sondern schlichtweg deshalb, weil auch bei Produktion, Handel und Transport die Kosten weiter steigen. Die Erwartung beim Konsumenten wurde durch die Ankündigung der Umsatzsteuersenkung aber jedenfalls geweckt.

Welche Obstarten profitieren?
Schnell wurde die Frage diskutiert, welche Produkte überhaupt betroffen sein sollen. Nun sind auch weitere Details bekannt. Als Ziel der Maßnahme wurde neben Unterstützung der Konsumenten auch Stärkung und gezielte Förderung der heimischen Produktion kommuniziert. Im Obstsektor ist ein reduzierter Satz somit für das Kernobst – Äpfel, Birnen, Quitten – sowie Steinobst wie Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche oder Zwetschen geplant.

Auffällig ist jedoch das Fehlen von Beeren, insbesondere Erdbeeren. Eine Erweiterung auf weitere Produkte wird politisch schwierig sein, zumal selbst große Kategorien wie Fleisch außen vor bleiben.

Pauschalierer nicht betroffen
Besondere Unsicherheiten gab es hinsichtlich pauschalierter landwirtschaftlicher Betriebe. Hier ändert sich für diese Betriebe nach derzeitigem Stand nichts: Der neue ermäßigte Steuersatz gilt nur für Lebensmittelhandel und regelbesteuerte Betriebe. Pauschalierte Betriebe können weiterhin 10 % bzw. 13 % an Konsumenten/Nichtunternehmer und 13 % an Unternehmer verrechnen. Vorsteuer wird pauschal in gleicher Höhe angesetzt, sodass weder eine Umsatzsteuerzahllast noch ein Vorsteuerüberschuss entsteht – für die Pauschalierung bleibt alles unverändert, was aus unserer Sicht eine sehr sinnvolle Klarstellung ist.

Auswirkungen auf die Produzenten
Trotzdem wird diese Maßnahme auch Auswirkungen auf die Produzenten haben – indirekt zwar, aber keineswegs vernachlässigbar. Ein Grund für die angespannte Lage ist, dass vom Lebensmitteleinzelhandel erwartet wird, die Preisentlastungen an die Konsumenten weiterzugeben. Schon jetzt berichten Produzenten, dass die Preisgespräche mit dem Lebensmitteleinzelhandel – besonders im Gemüsebau – äußerst schwierig sind und man versucht, das Preisniveau unter dem des Vorjahres zu halten. Gleichzeitig steigen Energiepreise, Lohnkosten und andere Betriebsmittel weiter. Natürlich wünschen auch wir uns, dass die Preise für die Konsumenten sinken. Aktuell droht jedoch, dass der dadurch entstehende Druck wieder bei den Produzenten landet.

Die Maßnahme sehen wir grundsätzlich positiv und sie kann den Obstkonsum fördern. Dennoch wären andere Schritte, etwa Modelle zur Senkung der Arbeitskosten für kurzfristig Beschäftigte nach dem Vorbild Deutschlands, aus unserer Sicht deutlich wichtiger. Es darf nicht übersehen werden, wie angespannt die Situation in der Produktion bereits ist: Der Verlust von 14 % der Obstbaufläche in Österreich in nur sechs Jahren zeigt klar, dass die Betriebe massiv unter Druck stehen. Maßnahmen wie diese müssen deshalb immer entlang der gesamten Wertschöpfungskette gedacht werden. Entlastungen für Konsumenten dürfen nicht dazu führen, dass die heimische Produktion zusätzlich belastet wird. Nur so kann eine nachhaltige, heimische Lebensmittelversorgung langfristig gesichert bleiben.

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Manfred Kohlfürst und Polona Scheuba

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