Wie funktioniert Obstbau in der Praxis?
Informationsfahrt für Mitarbeiter von Ministerien und Zulassungsbehörden
Am 7. Mai 2025 haben die Bundesfachgruppen Obstbau und Gemüsebau zu ihrer jährlichen Informationsfahrt für Behördenvertreter geladen. Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Mitarbeitern von Ministerien und Zulassungsbehörden, die die Rahmenbedingungen für die Produktion von Obst und Gemüse maßgeblich mitgestalten, aber oft wenig Praxisbezug haben, die praktischen Belange und Probleme im Integrierten und ökologischen Anbau live und vor Ort zu erläutern.
Rund 40 Vertreter von BVL, BfR, UBA, BMEL und einigen Landesbehörden sind in diesem Jahr der Einladung auf zwei Obstbaubetriebe vor den Toren von Berlin gefolgt. Gastgeber waren das Obstgut Müller (ökologische Produktion) und der Nachbarbetrieb Brandenburger Obst (Integrierter Anbau) in Wesendahl. Ein herzliches Dankeschön geht an die beiden Betriebsleiter, Anke Wollanik und Simon Noflatscher, ohne die eine solche Informationsveranstaltung gar nicht möglich gewesen wäre! Durch ihre persönliche Betroffenheit konnten aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Obstanbau den Behördenvertretern ganz plastisch vor Augen geführt werden - was deren Wissensgrundlage für zukünftige Diskussionen und Entscheidungen grundlegend erweitern wird.
Möglichkeiten und Grenzen der heimischen Produktion
In den Vorführungen und Diskussionen ging es vornehmlich um folgende Themenschwerpunkte:
- Pflanzenschutzzulassungssituation im ökologischen und Integrierten Obstbau
- Schaderreger in der Obstanlage
- Abdriftreduzierung durch moderne Sprühgerätetechnik
- Prognoseverfahren, Mittelanlagerung
- Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Nützlingen/Antagonisten
- Chemische und mechanische Baumstreifenpflege
- Biodiversität in Baumobstanlagen, mit einem Fokus auf Wildbienen
Als Fachleute begleiteten Ulrike Holz als regionale Beraterin für Pflanzenschutz und Uwe Harzer, Pflanzenschutzexperte der Bundesfachgruppe Obstbau, die Veranstaltung. Ulrike Holz zeigte den Behördenvertretern direkt in der Obstanlage Schaderreger und Schadsymptome, erläuterte Bekämpfungsstrategien, zeigte aktuelle Bekämpfungslücken auf und ging dabei auch auf Chancen und Risiken eines eventuellen Nützlingseinsatzes ein. Besonders beeindruckt waren die Gäste dabei von der hohen Biodiversität, die man trotz des intensiven Pflanzenschutzes in den Baumobstanlagen findet.
Uwe Harzer führte den Besuchern ganz praktisch die Folgen der aktuell mangelhaften Zulassungssituation vor Augen und ging auf mögliche Lösungsansätze ein.
Fazit:
Die Veranstaltung war ein voller Erfolg. Von Seiten des Berufsstandes haben wir insbesondere die prekäre bis dramatische Zulassungssituation, die verantwortungsvolle Umgangsweise mit Pflanzenschutz im Obstbau und auch die Notwendigkeit eines wirkungsvollen Pflanzenschutzes darstellen können. Die Behördenvertreter waren sehr interessiert und stellten zahlreiche Fragen, aus denen sich lebhafte und konstruktive Diskussionen über die Möglichkeiten und Risiken des Pflanzenschutzes mit den beiden Pflanzenschutzexperten und den anwesenden Vertretern des Berufsstandes entwickelten. Wir hoffen, dass die Veranstaltung bei allen Teilnehmern einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen hat, der sich positiv auf die weitere Zusammenarbeit im Sinne eines funktionierenden Obstanbaus in Deutschland auswirken wird.
News & Infos

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Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden.

Neue QS-Arbeitshilfe „Abdriftvermeidung“
Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen.

Machen Sie mit: Die Hummel-Challenge vom 20. Juni bis 3. Juli 2024
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Glyphosat: Anwendungseinschränkungen bleiben bestehen
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Sie wird ab dem 1. Juli 2024 gelten. Damit gibt es für Anbauer zwar nun Rechtssicherheit – aber die Bundesfachgruppe Obstbau fordert weiterhin mit allem Nachdruck eine Aufhebung des fachlich nicht zu begründenden Anwendungsverbotes für Glyphosat in Wasserschutzgebieten.

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Angesichts deutschlandweit steigender Hautkrebserkrankungen ist es unerlässlich, dass sowohl Betriebe als auch Beschäftigte in der Grünen Branche angemessene Maßnahmen zum Sonnenschutz ergreifen.

Änderung des Düngegesetzes vom Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat die vom BMEL vorgelegten Änderungen des Düngegesetzes beschlossen. die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erarbeiteten Novelle soll landwirtschaftlichen Betriebe künftig mehr Planungssicherheit bieten und gleichzeitig den Umweltschutz verbessern.

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Am 24.11.2023 wurde das „Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ (3. MautÄndG) im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 315 verkündet. Die Regelungen des Gesetzes treten 2024 in verschiedenen Stufen in Kraft.

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