Nach einem Bericht von Agrar-Europe (AgE) zeigen sich die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten offen für einen weiteren Aufschub der neuen Aufzeichnungspflichten bei Pflanzenschutzanwendungen.
Bereits Anfang Oktober hatte der SCoPAFF einstimmig beschlossen, dass die Verpflichtung zur elektronischen Aufzeichnung vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben werden kann. Nicht aufgeschoben sind allerdings die zusätzlich beschlossenen Aufzeichnungskriterien wie EPPO-Code, BBCH-Stadium, Zulassungsnummer, Uhrzeit der Anwendung und Flächenbezeichnung. Deutschland kündigte im Agrarrat an, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Deutschland schlug dort außerdem vor, den Übergangszeitraum für die betrieblichen Dokumentationspflichten im Rahmen der SAIO-Verordnung (Statistics on Agricultural Input and Output) um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Verpflichtung zur Datenübermittlung an die EU-Kommission würde dann sogar erst ab 2029 greifen. Außerdem spricht sich Deutschland dafür aus, die Liste der zu erfassenden Kulturen nicht zu erweitern und die Dokumentationslast insgesamt zu reduzieren. Von den 13 Delegationen, die sich äußerten, unterstützten zwölf den deutschen Vorstoß. Lediglich Slowenien äußerte sich kritisch und verwies darauf, dass die Erhebungen notwendig seien, um Fortschritte beim Einsparen von Pflanzenschutzmitteln zu überwachen. EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hingegen ist der Ansicht, dass bereits eine Übergangsfrist besteht und der aktuelle Ansatz ein ausgewogener Kompromiss sei. Er sieht daher keinen Anlass, das Thema erneut zu verhandeln.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“