Nach einem Bericht von Agrar-Europe (AgE) zeigen sich die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten offen für einen weiteren Aufschub der neuen Aufzeichnungspflichten bei Pflanzenschutzanwendungen.
Bereits Anfang Oktober hatte der SCoPAFF einstimmig beschlossen, dass die Verpflichtung zur elektronischen Aufzeichnung vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben werden kann. Nicht aufgeschoben sind allerdings die zusätzlich beschlossenen Aufzeichnungskriterien wie EPPO-Code, BBCH-Stadium, Zulassungsnummer, Uhrzeit der Anwendung und Flächenbezeichnung. Deutschland kündigte im Agrarrat an, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Deutschland schlug dort außerdem vor, den Übergangszeitraum für die betrieblichen Dokumentationspflichten im Rahmen der SAIO-Verordnung (Statistics on Agricultural Input and Output) um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Verpflichtung zur Datenübermittlung an die EU-Kommission würde dann sogar erst ab 2029 greifen. Außerdem spricht sich Deutschland dafür aus, die Liste der zu erfassenden Kulturen nicht zu erweitern und die Dokumentationslast insgesamt zu reduzieren. Von den 13 Delegationen, die sich äußerten, unterstützten zwölf den deutschen Vorstoß. Lediglich Slowenien äußerte sich kritisch und verwies darauf, dass die Erhebungen notwendig seien, um Fortschritte beim Einsparen von Pflanzenschutzmitteln zu überwachen. EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hingegen ist der Ansicht, dass bereits eine Übergangsfrist besteht und der aktuelle Ansatz ein ausgewogener Kompromiss sei. Er sieht daher keinen Anlass, das Thema erneut zu verhandeln.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“
Die Bundesregierung will geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser schützen. Einen gemeinsamen Entwurf für ein Geoschutzreformgesetz haben das Bundesjustiz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt.
ALDI Nord und ALDI SÜD wollen die heimische Landwirtschaft unterstützen, indem sie immer mehr Produkte mit der Herkunftskennzeichnung ,,Gutes aus deutscher Landwirtschaft‘‘ ins Sortiment aufnehmen.
Genau jetzt, wenn Erdbeeren, Brombeeren und Himbeeren am süßesten sind, startet die europäische Kampagne „Eine Handvoll Sommer“. Ziel der dreijährigen Kampagne ist es, junge Erwachsene (18–35 Jahre) dazu zu motivieren, häufiger zu Sommerobst zu greifen.