Nach einem Bericht von Agrar-Europe (AgE) zeigen sich die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten offen für einen weiteren Aufschub der neuen Aufzeichnungspflichten bei Pflanzenschutzanwendungen.
Bereits Anfang Oktober hatte der SCoPAFF einstimmig beschlossen, dass die Verpflichtung zur elektronischen Aufzeichnung vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben werden kann. Nicht aufgeschoben sind allerdings die zusätzlich beschlossenen Aufzeichnungskriterien wie EPPO-Code, BBCH-Stadium, Zulassungsnummer, Uhrzeit der Anwendung und Flächenbezeichnung. Deutschland kündigte im Agrarrat an, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Deutschland schlug dort außerdem vor, den Übergangszeitraum für die betrieblichen Dokumentationspflichten im Rahmen der SAIO-Verordnung (Statistics on Agricultural Input and Output) um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Verpflichtung zur Datenübermittlung an die EU-Kommission würde dann sogar erst ab 2029 greifen. Außerdem spricht sich Deutschland dafür aus, die Liste der zu erfassenden Kulturen nicht zu erweitern und die Dokumentationslast insgesamt zu reduzieren. Von den 13 Delegationen, die sich äußerten, unterstützten zwölf den deutschen Vorstoß. Lediglich Slowenien äußerte sich kritisch und verwies darauf, dass die Erhebungen notwendig seien, um Fortschritte beim Einsparen von Pflanzenschutzmitteln zu überwachen. EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hingegen ist der Ansicht, dass bereits eine Übergangsfrist besteht und der aktuelle Ansatz ein ausgewogener Kompromiss sei. Er sieht daher keinen Anlass, das Thema erneut zu verhandeln.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.
Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) kürzlich eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die gesamte Landwirtschaft an den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes auszurichten. Auf dem Weg dahin haben sich die Regierungsvertreter 30 % Bio bis 2030 vorgenommen.
Die Bundesländer können die Direktzahlungen noch in diesem Jahr an die Anbauer auszahlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat als frühestmögliche Auszahlungstermine den 22. und den 27. Dezember festgelegt...
Die Ausbildungszahlen waren im Obstbau noch nie so niedrig wie in diesem Jahr. Gleichzeitig braucht der deutsche Obstbau dringend Fachkräfte. Wir alle müssen deshalb verstärkt für eine Ausbildung in Obstbaubetrieb werben...
Nach der diesjährigen Sozialwahl hat sich die neue Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) am 11. Oktober in Kassel konstituiert und den neuen Vorstand gewählt.
Deutsche Äpfel dürfen ab sofort nach Indien exportiert werden. Damit hat ein langes und intensives Markt-Öffnungsverfahren seinen positiven Ausgang gefunden.
Seit 2016 veröffentlicht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jährlich seinen Ernährungsreport, der auf repräsentativen Umfragen des Instituts Forsa beruht.