Verbot unlauterer Handelspraktiken: Tätigkeitsbericht der BLE für 2022
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist als Durchsetzungsbehörde zuständig. Sie hat im Jahr 2022 insgesamt sechs Verfahren geführt. Zudem unterstützte die BLE in über 50 Fällen Unternehmen innerhalb der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette dabei, den Anforderungen des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLkG) zu entsprechen. Dies geht aus dem BLE-Tätigkeitsbericht für 2022 hervor. Der Austausch mit Unternehmen und Verbänden und die Unterstützung bei der Einhaltung der UTP-Verbote war in dem Jahr ein besonderer Schwerpunkt. Denn im vergangenen Juni endete die einjährige Übergangsfrist, um Verträge an das AgrarOLkG anzupassen. In mehr als 50 konkreten Fällen führte die BLE-Gespräche mit Unternehmen zur Anwendung des Gesetzes (kooperativen Regulierungsansatz). Von den fünf neu eingeleiteten Verfahren im Jahr 2022 beruhten zwei auf Beschwerden, drei wurden von Amts wegen eingeleitet. Ein Verfahren aus 2021 sowie drei aus 2022 konnten abgeschlossen werden – Verstöße gegen UTP-Verbote wurden abschließend nicht festgestellt.
Resonanz aus der Praxis
Seit Inkrafttreten des AgrarOLkG und der UTP-Verbote sind rund 20 Monate vergangen. Zeit für eine erste Zwischenbilanz. Es gab gemischte Reaktionen: Einerseits äußerten sich Lieferanten sehr positiv über das Gesetz und berichteten von konkreten Verbesserungen für sie. Andere übten Kritik: Das Agrar-OLkG biete ihnen gegen einige Praktiken ihrer Abnehmer, die sie als unfair empfinden, keinen Schutz. Wieder andere Lieferanten drückten gegenüber der BLE die Sorge aus, dass der für sie beabsichtigte Schutz in der Praxis zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber nicht geschützten Konkurrenten bis hin zur Gefährdung von etablierten Geschäftsmodellen und Existenzen führe.
Die Resonanzen aus den Gesprächen mit Wirtschaftsteilnehmern wird die BLE in die Evaluierung des UTP-Gesetzes einbringen, die vom Gesetzgeber für Juni 2023 vorgesehen ist.
Anonymes Hinweisgebersystem gestartet
Damit unlautere Handelspraktiken vollständig anonym an die BLE gemeldet werden können, richtete die Durchsetzungsbehörde Ende 2022 ein anonymes Online-Hinweisgebersystem ein.
Das Internetangebot wurde um zwei Erklär-Filme zu den UTP-Verboten sowie einem ausführlichen Fragen-und-Antworten-Bereich, der bei der praktischen Anwendung des Gesetzes hilft, erweitert.
Weitere Informationen
Diese und weitere Informationen sowie der vollständige Tätigkeitsbericht sind verfügbar unter www.ble.de/utp.
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Erfahrungen zu unlauteren Handelspraktiken:
Unter dem Link
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/UTPs_5 wird auch dieses Jahr wieder vertraulich nach den Erfahrungen der Lieferanten der verschiedenen Stufen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette gefragt.

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