Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist als Durchsetzungsbehörde zuständig. Sie hat im Jahr 2022 insgesamt sechs Verfahren geführt. Zudem unterstützte die BLE in über 50 Fällen Unternehmen innerhalb der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette dabei, den Anforderungen des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLkG) zu entsprechen. Dies geht aus dem BLE-Tätigkeitsbericht für 2022 hervor. Der Austausch mit Unternehmen und Verbänden und die Unterstützung bei der Einhaltung der UTP-Verbote war in dem Jahr ein besonderer Schwerpunkt. Denn im vergangenen Juni endete die einjährige Übergangsfrist, um Verträge an das AgrarOLkG anzupassen. In mehr als 50 konkreten Fällen führte die BLE-Gespräche mit Unternehmen zur Anwendung des Gesetzes (kooperativen Regulierungsansatz). Von den fünf neu eingeleiteten Verfahren im Jahr 2022 beruhten zwei auf Beschwerden, drei wurden von Amts wegen eingeleitet. Ein Verfahren aus 2021 sowie drei aus 2022 konnten abgeschlossen werden – Verstöße gegen UTP-Verbote wurden abschließend nicht festgestellt.
Resonanz aus der Praxis
Seit Inkrafttreten des AgrarOLkG und der UTP-Verbote sind rund 20 Monate vergangen. Zeit für eine erste Zwischenbilanz. Es gab gemischte Reaktionen: Einerseits äußerten sich Lieferanten sehr positiv über das Gesetz und berichteten von konkreten Verbesserungen für sie. Andere übten Kritik: Das Agrar-OLkG biete ihnen gegen einige Praktiken ihrer Abnehmer, die sie als unfair empfinden, keinen Schutz. Wieder andere Lieferanten drückten gegenüber der BLE die Sorge aus, dass der für sie beabsichtigte Schutz in der Praxis zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber nicht geschützten Konkurrenten bis hin zur Gefährdung von etablierten Geschäftsmodellen und Existenzen führe.
Die Resonanzen aus den Gesprächen mit Wirtschaftsteilnehmern wird die BLE in die Evaluierung des UTP-Gesetzes einbringen, die vom Gesetzgeber für Juni 2023 vorgesehen ist.
Anonymes Hinweisgebersystem gestartet
Damit unlautere Handelspraktiken vollständig anonym an die BLE gemeldet werden können, richtete die Durchsetzungsbehörde Ende 2022 ein anonymes Online-Hinweisgebersystem ein.
Das Internetangebot wurde um zwei Erklär-Filme zu den UTP-Verboten sowie einem ausführlichen Fragen-und-Antworten-Bereich, der bei der praktischen Anwendung des Gesetzes hilft, erweitert.
Weitere Informationen
Diese und weitere Informationen sowie der vollständige Tätigkeitsbericht sind verfügbar unter www.ble.de/utp.
Über den Autor
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Sturm Laurence Ende März hat in Huelva neben heftigen Regenfällen auch zwei Tornados verursacht. Aktuellen Schätzungen zufolge entstanden dadurch erhebliche Schäden an 300 bis 400 Hektar Folientunneln für Obst (hauptsächlich Erdbeeren).
Chemischer Pflanzenschutz steht in der öffentlichen Kritik – auch wenn er weltweit die Ernten sichert. In den letzten Jahren sind viele Mittel vom Markt verschwunden, die Zulassung neuer Wirkstoffe gestaltet sich langwierig.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Projektideen für das landwirtschaftliche Wassermanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bewerbungen nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 29. April 2025, 12:00 Uhr, an.