Die neue europäische Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt weitreichende Änderungen für die gesamte Agrarbranche mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten neue Spielregeln, die besonders die Verantwortlichkeiten und die Dokumentation von Verpackungen betreffen.
Neue Rollenverteilung: Werden Sie zum „Erzeuger“? Bisher stand vor allem die Finanzierung der Entsorgung im Fokus. Die PPWR führt nun eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten ein:
Der Erzeuger (Manufacturer): Wer Produkte unter seiner eigenen Marke oder seinem Hof-Logo verkauft, gilt als Erzeuger. Er trägt die Verantwortung für die Konformität der Verpackung (z. B. Schadstoffgrenzwerte), muss eine EU-Konformitätserklärung sowie eine technische Dokumentation erstellen und bereithalten.
Der Hersteller (Producer): Dies ist die Rolle desjenigen, der die Verpackung befüllt und erstmals in Verkehr bringt. Er ist für die Systembeteiligung (Lizenzierung bei dualen Systemen wie LUCID) und die Finanzierung der Abfallentsorgung zuständig.
Sonderrolle „Auspacker“: Neu ist die Rolle des Auspackers, die vor allem im B2B-Bereich und beim grenzüberschreitenden Handel relevant wird, um die Finanzierung der Infrastruktur für Transportverpackungen sicherzustellen.
Wichtig für kleine Betriebe: Es gibt eine Kleinstunternehmerregelung für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Umsatz. In diesen Fällen kann die rechtliche Pflicht des Erzeugers unter bestimmten Bedingungen auf den Vorlieferanten übergehen.
Konflikt mit dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) Ein aktueller Streitpunkt ist die Handhabung von Eigenmarken des Handels. Rechtlich gilt der LEH bei seinen Eigenmarken sowohl als Hersteller wie auch als Erzeuger. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Handelsunternehmen versuchen, diese Pflichten und die damit verbundenen Kosten auf ihre Lieferanten abzuwälzen. Die Verbände der Branche haben sich deshalb in einem Schreiben an die Zentrale Stelle Verpackungsregister gewandt, um rechtliche Klarheit einzufordern.
Plastikverbot für Obst und das Forschungsprojekt der HSWT Ab 2030 ist ein Verbot von Einwegkunststoffverpackungen für unverarbeitetes, frisches Obst und Gemüse bei Füllgewichten unter 1,5 kg vorgesehen (z. B. Netze, Schalen oder Schrumpffolien). Um die Praxistauglichkeit dieses Verbots kritisch zu prüfen, hat der BOG ein Forschungsprojekt an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) initiiert. Untersucht wird, wie sich der Verzicht auf Plastik auf den Wasserverlust, die Haltbarkeit und die mikrobiologische Sicherheit der Erzeugnisse auswirkt. Die Ergebnisse werden zum Jahreswechsel erwartet und sollen als Grundlage dienen, um bei der EU-Kommission sinnvolle Ausnahmeregelungen (z. B. zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung) zu erwirken.
Das Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen in Braunschweig führt noch bis zum 15. Juli 2026 eine wissenschaftliche Umfrage unter Landwirten durch.
Die Türkei produziert jährlich etwa 700.000 Tonnen Kirschen und ist damit der weltweit größte Kirschenproduzent. Die Exportmengen liegen in der Regel zwischen 60.000 und 70.000 Tonnen.
Spaniens Exporte von Beeren beliefen sich 2025 auf insgesamt 426.527 Tonnen und erreichten einen Wert von 2,114 Milliarden EUR. Damit festigen die spanischen Erzeuger ihre Bedeutung auf dem Exportmarkt.
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 eine Entschließung des Freistaats Sachsen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln angenommen.
Eine gute und ausgewogene Gemeinschaftsverpflegung in Schulen und Kitas, Kantinen und Mensen als ernährungspolitisches Ziel seines Ministeriums - und welche Rolle lokale und regionale Versorgungsstrukturen dabei spielen können, das erklärte Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) anlässlich des Deutschen Ernährungstages 2026.
Die Vereinigung der polnischen Obst- und Gemüsehändler haben just in einer Meldung berichtet, dass die steigende Nachfrage nach Äpfeln in Brasilien gute Absatzchancen für europäische Lieferanten bietet.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) will ein stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder auf den Weg bringen.
Die britische Supermarktkette Co-op hat angekündigt, ab dieser Woche ausschließlich englische Erdbeeren anzubieten und ist damit die erste Kette, die nur noch heimische Erdbeeren im Sortiment hat.
Auch wenn im Wirtschaftsjahr 2025 der Pflanzenschutzmarkt nach dem Abwärtstrend der vergangenen Jahre wieder leicht gewachsen ist und sich die Düngemittelabsätze, von einem historischen Tief kommend, in der Düngesaison 2024/25 stabilisierten...
Unter der Überschrift „Wasser in Deutschland – Was denken Sie?“ führt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) aktuell eine Umfrage zur Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie durch.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hält am Status des Umweltbundesamts (UBA) bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln fest. Eine Bundesratsinitiative des Freistaats Sachsen, den Einfluss der Behörde zu schmälern, ändert daran nichts.