Die neue europäische Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt weitreichende Änderungen für die gesamte Agrarbranche mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten neue Spielregeln, die besonders die Verantwortlichkeiten und die Dokumentation von Verpackungen betreffen.
Neue Rollenverteilung: Werden Sie zum „Erzeuger“? Bisher stand vor allem die Finanzierung der Entsorgung im Fokus. Die PPWR führt nun eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten ein:
Der Erzeuger (Manufacturer): Wer Produkte unter seiner eigenen Marke oder seinem Hof-Logo verkauft, gilt als Erzeuger. Er trägt die Verantwortung für die Konformität der Verpackung (z. B. Schadstoffgrenzwerte), muss eine EU-Konformitätserklärung sowie eine technische Dokumentation erstellen und bereithalten.
Der Hersteller (Producer): Dies ist die Rolle desjenigen, der die Verpackung befüllt und erstmals in Verkehr bringt. Er ist für die Systembeteiligung (Lizenzierung bei dualen Systemen wie LUCID) und die Finanzierung der Abfallentsorgung zuständig.
Sonderrolle „Auspacker“: Neu ist die Rolle des Auspackers, die vor allem im B2B-Bereich und beim grenzüberschreitenden Handel relevant wird, um die Finanzierung der Infrastruktur für Transportverpackungen sicherzustellen.
Wichtig für kleine Betriebe: Es gibt eine Kleinstunternehmerregelung für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Umsatz. In diesen Fällen kann die rechtliche Pflicht des Erzeugers unter bestimmten Bedingungen auf den Vorlieferanten übergehen.
Konflikt mit dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) Ein aktueller Streitpunkt ist die Handhabung von Eigenmarken des Handels. Rechtlich gilt der LEH bei seinen Eigenmarken sowohl als Hersteller wie auch als Erzeuger. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Handelsunternehmen versuchen, diese Pflichten und die damit verbundenen Kosten auf ihre Lieferanten abzuwälzen. Die Verbände der Branche haben sich deshalb in einem Schreiben an die Zentrale Stelle Verpackungsregister gewandt, um rechtliche Klarheit einzufordern.
Plastikverbot für Obst und das Forschungsprojekt der HSWT Ab 2030 ist ein Verbot von Einwegkunststoffverpackungen für unverarbeitetes, frisches Obst und Gemüse bei Füllgewichten unter 1,5 kg vorgesehen (z. B. Netze, Schalen oder Schrumpffolien). Um die Praxistauglichkeit dieses Verbots kritisch zu prüfen, hat der BOG ein Forschungsprojekt an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) initiiert. Untersucht wird, wie sich der Verzicht auf Plastik auf den Wasserverlust, die Haltbarkeit und die mikrobiologische Sicherheit der Erzeugnisse auswirkt. Die Ergebnisse werden zum Jahreswechsel erwartet und sollen als Grundlage dienen, um bei der EU-Kommission sinnvolle Ausnahmeregelungen (z. B. zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung) zu erwirken.
In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat.
Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt.
Johannes Bliestle ist neuer ehrenamtlicher Vorsitzender der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO). Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 24. November 2022 den 57-jährigen Geschäftsführer der Reichenau Gemüse eG einstimmig gewählt.
Dr. Anne Monika Spallek, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages und Berichterstatterin für Obst, im Gespräch mit Verbandsvertretern des Landesverbandes Obstbau Westfalen-Lippe auf dem Obstanbaubetrieb Drees in Coesfeld-Lette.
Die in der Diskussion immer wieder aufflammende Corona-Pandemie und insbesondere der Krieg in der Ukraine, mit seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit letztlich auf das Konsumverhalten, verunsichern die Obstbranche massiv.
Für viele Erdbeerbetriebe ist die mechanische Ranken- und Unkrautbekämpfung mittlerweile alternativlos geworden, denn neue Herbizidzulassungen sind nicht in Sicht.
Im Zeitraum vom 1. bis 29. November 2022 werden an neun Standorten im Bundesgebiet wieder unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel und Agrarchemikalien im Rahmen des Rücknahme-Systems PRE® (Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung) zurückgenommen.
Der Hype um die Blaubeere ist in Deutschland angekommen. Die Beeren sind überall: in Muffins, Kuchen, Shakes, Müsli, Pancakes! Die Nachfrage nach dem Superfood ist so hoch wie noch nie.
Vom 13. bis 15. Januar 2023 öffnet die außerplanmäßige Fruchtwelt Bodensee mit rund 280 Ausstellern ihre Tore. Parallel können Sie sich auf den 41. Bodensee-Obstbautagen bei zahlreichen Vorträgen und Podiumsdiskussionen zu aktuellen Fragestellungen des Erwerbsobstbaus informieren.
Vom 25. bis 26. Oktober 2022 tagte der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) in Berlin. Im Verlauf der Herbst-Sitzung haben die Delegierten den amtierenden Vorsitzenden Jens Stechmann einstimmig wiedergewählt. Er tritt nun seine vierte Amtszeit an.