Die neue europäische Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt weitreichende Änderungen für die gesamte Agrarbranche mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten neue Spielregeln, die besonders die Verantwortlichkeiten und die Dokumentation von Verpackungen betreffen.
Neue Rollenverteilung: Werden Sie zum „Erzeuger“? Bisher stand vor allem die Finanzierung der Entsorgung im Fokus. Die PPWR führt nun eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten ein:
Der Erzeuger (Manufacturer): Wer Produkte unter seiner eigenen Marke oder seinem Hof-Logo verkauft, gilt als Erzeuger. Er trägt die Verantwortung für die Konformität der Verpackung (z. B. Schadstoffgrenzwerte), muss eine EU-Konformitätserklärung sowie eine technische Dokumentation erstellen und bereithalten.
Der Hersteller (Producer): Dies ist die Rolle desjenigen, der die Verpackung befüllt und erstmals in Verkehr bringt. Er ist für die Systembeteiligung (Lizenzierung bei dualen Systemen wie LUCID) und die Finanzierung der Abfallentsorgung zuständig.
Sonderrolle „Auspacker“: Neu ist die Rolle des Auspackers, die vor allem im B2B-Bereich und beim grenzüberschreitenden Handel relevant wird, um die Finanzierung der Infrastruktur für Transportverpackungen sicherzustellen.
Wichtig für kleine Betriebe: Es gibt eine Kleinstunternehmerregelung für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Umsatz. In diesen Fällen kann die rechtliche Pflicht des Erzeugers unter bestimmten Bedingungen auf den Vorlieferanten übergehen.
Konflikt mit dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) Ein aktueller Streitpunkt ist die Handhabung von Eigenmarken des Handels. Rechtlich gilt der LEH bei seinen Eigenmarken sowohl als Hersteller wie auch als Erzeuger. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Handelsunternehmen versuchen, diese Pflichten und die damit verbundenen Kosten auf ihre Lieferanten abzuwälzen. Die Verbände der Branche haben sich deshalb in einem Schreiben an die Zentrale Stelle Verpackungsregister gewandt, um rechtliche Klarheit einzufordern.
Plastikverbot für Obst und das Forschungsprojekt der HSWT Ab 2030 ist ein Verbot von Einwegkunststoffverpackungen für unverarbeitetes, frisches Obst und Gemüse bei Füllgewichten unter 1,5 kg vorgesehen (z. B. Netze, Schalen oder Schrumpffolien). Um die Praxistauglichkeit dieses Verbots kritisch zu prüfen, hat der BOG ein Forschungsprojekt an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) initiiert. Untersucht wird, wie sich der Verzicht auf Plastik auf den Wasserverlust, die Haltbarkeit und die mikrobiologische Sicherheit der Erzeugnisse auswirkt. Die Ergebnisse werden zum Jahreswechsel erwartet und sollen als Grundlage dienen, um bei der EU-Kommission sinnvolle Ausnahmeregelungen (z. B. zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung) zu erwirken.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.
Das Rückstandsmonitoring im QS-System überwacht bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, ob geltende Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel und Grenzwerte für Schadstoffe und Nitrat eingehalten werden.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 8.129 Anträge auf „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ genehmigt.