SVLFG: Zweite Förderaktion für ausgewählte Präventionsprodukte

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Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.

Sonnenschutz im Einheitslook muss nicht sein. Es gibt eine Vielzahl von modernen und gleichzeitig zweckmäßigen Kopfbedeckungen, die im Arbeitsalltag vor UV-Strahlung schützen. Die SVLFG fördert den Kauf solcher und weiterer Sonnenschutzprodukte, darunter auch Kühlkleidung. Im Einzelnen sind dies:
•    Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Kühlshirts)
•    Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz und
•    Sonnenschutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)

Fördersumme
Werden mehrere Produkte gekauft, beträgt die Förderung einmalig bis zu 800,- Euro für die zusammengerechneten Kaufbeträge. Die Produkte können daher auch gemischt werden.
Neben der Maximalförderung ist die Fördersumme auf höchstens 50 % des zuletzt gezahlten Jahresbeitrages begrenzt. Die Produkte dürfen erst nach der Förderzusage gekauft werden.

Wichtige Voraussetzung
Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen dort ab 1. März 2025, 12:00 Uhr, zur Verfügung. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30.11.2025.
Die SVLFG empfiehlt, sich dafür rechtzeitig zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de

Weitere Informationen:
Informationen hierzu können Sie online unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern einsehen.

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Quelle: SVLFG

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