Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.
Sonnenschutz im Einheitslook muss nicht sein. Es gibt eine Vielzahl von modernen und gleichzeitig zweckmäßigen Kopfbedeckungen, die im Arbeitsalltag vor UV-Strahlung schützen. Die SVLFG fördert den Kauf solcher und weiterer Sonnenschutzprodukte, darunter auch Kühlkleidung. Im Einzelnen sind dies: • Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Kühlshirts) • Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz und • Sonnenschutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)
Fördersumme Werden mehrere Produkte gekauft, beträgt die Förderung einmalig bis zu 800,- Euro für die zusammengerechneten Kaufbeträge. Die Produkte können daher auch gemischt werden. Neben der Maximalförderung ist die Fördersumme auf höchstens 50 % des zuletzt gezahlten Jahresbeitrages begrenzt. Die Produkte dürfen erst nach der Förderzusage gekauft werden.
Wichtige Voraussetzung Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen dort ab 1. März 2025, 12:00 Uhr, zur Verfügung. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30.11.2025. Die SVLFG empfiehlt, sich dafür rechtzeitig zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen.
Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.
Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) kürzlich eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die gesamte Landwirtschaft an den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes auszurichten. Auf dem Weg dahin haben sich die Regierungsvertreter 30 % Bio bis 2030 vorgenommen.