Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.
Sonnenschutz im Einheitslook muss nicht sein. Es gibt eine Vielzahl von modernen und gleichzeitig zweckmäßigen Kopfbedeckungen, die im Arbeitsalltag vor UV-Strahlung schützen. Die SVLFG fördert den Kauf solcher und weiterer Sonnenschutzprodukte, darunter auch Kühlkleidung. Im Einzelnen sind dies: • Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Kühlshirts) • Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz und • Sonnenschutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)
Fördersumme Werden mehrere Produkte gekauft, beträgt die Förderung einmalig bis zu 800,- Euro für die zusammengerechneten Kaufbeträge. Die Produkte können daher auch gemischt werden. Neben der Maximalförderung ist die Fördersumme auf höchstens 50 % des zuletzt gezahlten Jahresbeitrages begrenzt. Die Produkte dürfen erst nach der Förderzusage gekauft werden.
Wichtige Voraussetzung Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen dort ab 1. März 2025, 12:00 Uhr, zur Verfügung. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30.11.2025. Die SVLFG empfiehlt, sich dafür rechtzeitig zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de
Mit der Freiwilligen QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN) hat QS eine einheitliche Lösung für die gesamte Wertschöpfungskette Obst, Gemüse und Kartoffeln entwickelt.
Lebensmittel werden immer teurer – dieses Gefühl beschleicht die Verbraucher schon seit einigen Jahren - und das nicht ohne Grund, denn tatsächlich sind die Preise für Nahrungsmittel zwischen 2021 und 2025 um fast 32 % gestiegen. Was hingegen täuscht, ist der Eindruck, die Preise steigen kontinuierlich und gleichmäßig immer weiter an
Von der fachgerechten Lagerung über die Bekämpfung der wichtigsten Pflanzenkrankheiten bis zur Modernisierung der Ernte sowie zu Erfahrungen innovativer Betriebe: Das Versuchszentrum Laimburg hat dieses Jahr erstmals eine Kastanienfachtagung organisiert.
In der Schweiz hat Agroscoppe mithilfe von Genomanalysen den Einwanderungsweg der invasiven Japankäfer nachvollzogen. Dabei hat sich gezeigt, dass die die Japankäfer-Populationen in der Schweiz unterschiedliche Herkünfte aufweisen. Das weist auf mehrere Eintrags- und Ausbreitungswege hin.
Der globale Gojibeeren-Markt steht vor einem deutlichen Wachstum: Gesundheitsbewusste Verbraucher suchen verstärkt nach dem perfekten Superfood. Und da ist der Weg zur Gojibeere nicht weit…
Laut Branchenberichten hat China seine Spitzenposition als unbestrittener Motor der globalen Obstindustrie seit Beginn des Entwicklungszeitraums 2021–2025 behauptet. Mit einer jährlicher Apfelproduktion von 51 Mio. Tonnen hat das Land einem erheblichen Anteil am weltweiten Angebot.
Die Europäische Union hat Ende Januar mit der Überarbeitung der Vorschriften für Bio-Lebensmittel begonnen. Bei der ersten Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister unter zyprischem Vorsitz stand das Thema sofort auf der Tagesordnung.
Forscher des Landwirtschaftlichen Forschungsdienstes (ARS) des U.S. Departments of Agriculture (USDA) haben kürzlich verlauten lassen, dass ihr Zweiarm-Apfelerntesystem in aktuellen Versuchen einen deutlichen Schritt nach vorne gemacht habe.
In der ersten Februarwoche hat die Fruit Logistica wieder ihre Tore für Aussteller und Besucher geöffnet. Deutschland ist nicht nur als Veranstaltungsort attraktiv, sondern für viele Anbieter auch ein wichtiger Zielmarkt. Immerhin ist Deutschland der wichtigste Importeur von Obst und Gemüse in Europa.
Im Rahmen des zweiten QS‑Laborkompetenztests im Jahr 2025 hatten sich 56 Labore aus 18 Ländern der analytischen Herausforderung in der Testmatrix Aubergine gestellt. Wie bereits in den vorangegangenen Tests, zeigte sich auch dieses Mal die hohe Bedeutung regelmäßiger Kompetenzprüfungen für eine verlässliche Rückstandsanalytik im QS‑System.
Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) werden anders berech-net als bei den frei wählbaren Krankenkassen der allgemeinen Krankenversiche-rung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum das so ist.