SVLFG fördert Kauf von Präventionsprodukten
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dafür stellt sie insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Damit unterstützt die SVLFG jene Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb sicherer machen wollen. Die Präventionszuschüsse können Unternehmen beantragen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) versichert sind und in den Jahren 2022 und 2023 keinen solchen Zuschuss erhalten haben. Eine Ausnahme gilt bei Zuschüssen zu Kühlkleidung und Sonnenschutzprodukten. Für sie kann eine Bezuschussung auch dann beantragt werden, wenn in den Vorjahren bereits ein Zuschuss geflossen ist.
Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. Pro Förderaktion kann je ein Zuschuss beantragt werden. Die Förderung beträgt höchstens 50 % des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrages. Darüber hinaus gelten maximale Förderbeträge.
Die SVLFG weist darauf hin, dass sie keine Anträge bewilligen kann, die vor Beginn der jeweiligen Förderaktion eingehen und keinen Zuschuss für Anschaffungen gewähren kann, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Der Kauf kann also erst erfolgen, wenn die Förderzusage der SVLFG vorliegt.
Antragsformulare stehen ab Aktionsbeginn unter
www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern
zum Download bereit und können per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 geschickt werden. Wer sich rechtzeitig im Versichertenportal der SVLFG registriert, kann seinen Antrag gleich zu Beginn der Aktion online stellen.
1. Aktion: Förderbeginn 1. Februar 2024, 12.00 Uhr
Produkt | max. Förderung |
Fang- und Behandlungsstand für Rinder; Halsfangrahmen mit Schwenkgitter | 30%, max. 250 EUR |
Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen | 30%, max. 250 EUR |
Kommunikations- und Notrufgerät im Forst (2-Geräte-Set) | 30%, max. 400 EUR |
Zugangssystem für Traktoren (GRIFA Softstep) | 30%, max. 600 EUR |
Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät | 30%, max. 400 EUR |
2. Aktion: Förderbeginn 1. März 2024, 12.00 Uhr
Produkt | max. Förderung |
Kühlkleidung (Westen, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz, UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe) |
50%, max. 400 EUR |
News & Infos

Coaching-Programm für Frauen in der Grünen Branche
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützen Frauen in der Grünen Branche mit einem neuen Coaching-Programm.

Cool bleiben, wenn‘s brenzlig wird: Training für ein entspanntes Miteinander
Wenn ein Wort das andere gibt, wird aus einem harmlosen Disput leicht ein explosiver Streit. Ein Deeskalationstraining kann helfen, solche Momente rechtzeitig zu entschärfen. „In der Saison unterstützen uns in unserem Familienbetrieb Saisonarbeitskräfte. Die Kommunikation innerhalb des Betriebes, auch mit den Beschäftigten und Kunden, ist nicht immer einfach.

Polen rechnet mit einem Verlust von rund 30 % der Apfelernte
Nach vorsichtigen Schätzungen (inoffizielle Prognose) wird in Polen in diesem Jahr im Vergleich zur Ernte des letzten Jahres fast ein Drittel weniger Äpfel angebaut, was rund 3 Millionen Tonnen bedeuten würde. Es war eine sehr schwierige Zeit für alle polnischen Obsterzeuger, die auf jede erdenkliche Weise versucht hatten, die Frostschäden zu minimieren.

Bald als Berufskrankheit anerkannt?
Die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit bietet Betroffenen einen umfassenden Schutz und vielfältige Unterstützungsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Nun hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat (ÄSVB) empfohlen, das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.

Huelva: Beerenkampagne abgeschlossen
Nach Informationen von Freshuelva (Verband der Erdbeerproduzenten und –exporteure von Huelva) wurde die Erdbeersaison 2023/24 mit einer Produktion von 221.412 t beendet. Das ist ein Rückgang von 9 % gegenüber dem Vorjahr.

Asiatische Hornissen auf dem Vormarsch
Grundsätzlich sind Hornissen scheu und verteidigen sich und ihr Nest nur, wenn sie sich angegriffen fühlen. Die Stiche der heimischen Europäischen Hornissen sind kaum gefährlich für Menschen, es sei denn, Personen reagieren allergisch auf Insektengift. Etwas anders sieht es aus, wenn es sich um Asiatische Hornissen handelt, die aktuell von Süden her nach Deutschland einwandern.

Dem Schimmel und dem Geschmack gleichermaßen auf der Spur
Erdbeeren schimmeln schnell und müssen entsprechend häufig mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Der Bedarf an Alternativen zur Bekämpfung dieser Schimmelpilze ist hoch. In einer Studie der Universität Antwerpen wurde nun herausgearbeitet, dass bestimmte Bakterien auf den Erdbeerpflanzen zu weniger Schimmel und möglicherweise zu mehr Geschmack führen.

Top-Betriebe benötigen Top-Informationen
Unter dem Motto „Top-Betriebe benötigen Top-Informationen“ lädt das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e. V. (ZBG) Unternehmen aus dem Obstbau zur Teilnahme am Betriebsvergleich im Gartenbau ein. Finanziert durch Bund

WAPA: Europäische Apfelbestände um 7 % zugenommen
Aktuelle Zahlen der WAPA (World Apple and Pear Association) zeigen, dass die Apfelbestände in der EU im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 7 % auf 715.578 Tonnen zugenommen haben. Die Birnenbestände sind sogar um 31,1 % auf 71.273 Tonnen gestiegen. Die WAPA veröffentlichte die Zahlen zu den Apfel- und Birnenbeständen in der EU immer zum 1. Juni 2024.

Schülerzahl an Fachschulen für Grüne Berufe sinkt erneut
Im Jahr 2023 sank die Schülerzahl an den ein- und zweijährigen Fachschulen gegenüber dem Vorjahr um 161. Damit setzt sich der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fort.

Japankäfer: gefährlicher Pflanzenschädling im deutschen Grenzgebiet
Der meldepflichtigen Japankäfer (Popillia japonica) wurde in Basel - und damit in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze gesichtet. Die Europäische Union stuft den Japankäfer als so genannten „prioritären Quarantäneschädling“ ein, dessen Auftreten durch jedermann meldepflichtig ist.