Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dafür stellt sie insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Damit unterstützt die SVLFG jene Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb sicherer machen wollen. Die Präventionszuschüsse können Unternehmen beantragen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) versichert sind und in den Jahren 2022 und 2023 keinen solchen Zuschuss erhalten haben. Eine Ausnahme gilt bei Zuschüssen zu Kühlkleidung und Sonnenschutzprodukten. Für sie kann eine Bezuschussung auch dann beantragt werden, wenn in den Vorjahren bereits ein Zuschuss geflossen ist. Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. Pro Förderaktion kann je ein Zuschuss beantragt werden. Die Förderung beträgt höchstens 50 % des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrages. Darüber hinaus gelten maximale Förderbeträge. Die SVLFG weist darauf hin, dass sie keine Anträge bewilligen kann, die vor Beginn der jeweiligen Förderaktion eingehen und keinen Zuschuss für Anschaffungen gewähren kann, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Der Kauf kann also erst erfolgen, wenn die Förderzusage der SVLFG vorliegt.
Antragsformulare stehen ab Aktionsbeginn unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern zum Download bereit und können per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 geschickt werden. Wer sich rechtzeitig im Versichertenportal der SVLFG registriert, kann seinen Antrag gleich zu Beginn der Aktion online stellen.
1. Aktion: Förderbeginn 1. Februar 2024, 12.00 Uhr
Produkt
max. Förderung
Fang- und Behandlungsstand für Rinder; Halsfangrahmen mit Schwenkgitter
30%, max. 250 EUR
Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen
30%, max. 250 EUR
Kommunikations- und Notrufgerät im Forst (2-Geräte-Set)
30%, max. 400 EUR
Zugangssystem für Traktoren (GRIFA Softstep)
30%, max. 600 EUR
Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät
30%, max. 400 EUR
2. Aktion: Förderbeginn 1. März 2024, 12.00 Uhr
Produkt
max. Förderung
Kühlkleidung (Westen, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz, UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)
Der Bundestag hat den Bundeshaushalt 2024 beschlossen. Der Einzelplan 10 wurde gegenüber dem Regierungsentwurf um 100 Millionen Euro aufgestockt. Dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stehen damit für 2024 insgesamt 6,93 Milliarden Euro zur Verfügung.
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Der deutsche Obstbau kränkelt. Rasant gestiegene Produktionskosten, sinkender Konsum und massiver Angebotsdruck durch Billigimporte lassen viele Obstbauern um ihre Zukunft fürchten. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir stellte sich den Fragen des Berufsstandes am Donnerstagnachmittag in Jork.
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
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Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.