Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dafür stellt sie insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Damit unterstützt die SVLFG jene Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb sicherer machen wollen. Die Präventionszuschüsse können Unternehmen beantragen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) versichert sind und in den Jahren 2022 und 2023 keinen solchen Zuschuss erhalten haben. Eine Ausnahme gilt bei Zuschüssen zu Kühlkleidung und Sonnenschutzprodukten. Für sie kann eine Bezuschussung auch dann beantragt werden, wenn in den Vorjahren bereits ein Zuschuss geflossen ist. Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. Pro Förderaktion kann je ein Zuschuss beantragt werden. Die Förderung beträgt höchstens 50 % des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrages. Darüber hinaus gelten maximale Förderbeträge. Die SVLFG weist darauf hin, dass sie keine Anträge bewilligen kann, die vor Beginn der jeweiligen Förderaktion eingehen und keinen Zuschuss für Anschaffungen gewähren kann, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Der Kauf kann also erst erfolgen, wenn die Förderzusage der SVLFG vorliegt.
Antragsformulare stehen ab Aktionsbeginn unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern zum Download bereit und können per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 geschickt werden. Wer sich rechtzeitig im Versichertenportal der SVLFG registriert, kann seinen Antrag gleich zu Beginn der Aktion online stellen.
1. Aktion: Förderbeginn 1. Februar 2024, 12.00 Uhr
Produkt
max. Förderung
Fang- und Behandlungsstand für Rinder; Halsfangrahmen mit Schwenkgitter
30%, max. 250 EUR
Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen
30%, max. 250 EUR
Kommunikations- und Notrufgerät im Forst (2-Geräte-Set)
30%, max. 400 EUR
Zugangssystem für Traktoren (GRIFA Softstep)
30%, max. 600 EUR
Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät
30%, max. 400 EUR
2. Aktion: Förderbeginn 1. März 2024, 12.00 Uhr
Produkt
max. Förderung
Kühlkleidung (Westen, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz, UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)
Das Assoziierungsabkommen der EU mit Marokko trifft auf massiven Widerstand der Europäischen Branchenvertreter. Zahlreiche Verbände schlagen Alarm. Grund ist die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Überarbeitung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Marokko...
Laut einem kürzlich veröffentlichten Bericht der Rabobank wurde in Australien mit der großflächigen Neuanpflanzung von Mandelplantagen begonnen, um die steigende lokale und globale Nachfrage nach der beliebten Nuss zu befriedigen.
Die Ernte der ersten griechischen Erdbeeren in der Region Ilia verläuft derzeit außerordentlich gut. Die Exporte werden zudem weder durch die Traktorblockaden, die sich über ganz Griechenland ausgebreitet haben, noch durch die Zollstellen an den nördlichen Grenzen des Landes behindert, da andere Exportwege genutzt werden.
Nach einem Bericht von Agrar-Europe (AgE) zeigen sich die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten offen für einen weiteren Aufschub der neuen Aufzeichnungspflichten bei Pflanzenschutzanwendungen.
Der Thüringische Agrarstaatssekretär Marcus Malsch sieht Vietnam als künftigen „Premiumpartner“ Thüringens bei Fachkräftegewinnung und Technologietransfer in der Landwirtschaft.
Mit der Freiwilligen QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN) hat QS eine branchenweite Lösung für die gesamte Wertschöpfungskette von Obst, Gemüse und Kartoffeln geschaffen.
Im Trilog zwischen die Europäischer Kommission, dem EU-Parlament und der Ratspräsidentschaft wurde eine Einigung zum Vereinfachungspaket der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erzielt. Künftig gilt: mehr Vertrauen in die Praxis statt endlosem Papierkram. Betriebe sollen entlastet, Kontrollen reduziert und Verantwortung gestärkt werden.
Betriebe können ab sofort wieder Zuschüsse für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen zum weitgehenden Eigenverbrauch, in Energieeffizienzmaßnahmen bei Wirtschaftsgebäuden sowie in stationäre und mobile Technik beantragen.
Am 18. November wurde in der italienischen Provinz Trient ein Meilenstein für nachhaltige Logistik gesetzt: Die weltweit erste Seilbahn für den Apfeltransport nahm offiziell ihren Betrieb auf.
Die aktuelle Tatort-Folge „Letzte Ernte“ hat in unserer Branche für große Irritation gesorgt. Die Darstellung des Obstbaus vermittelt ein verzerrtes Bild unserer Arbeit und trägt zur Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei.
Ergebnisse einer Studie zum Vergleich bestehender Standards zur CO2-Bilanzierung auf Erzeugerbetrieben zeigen, dass insbesondere der "Berechnungsstandard für einzelbetriebliche Klimabilanzen" (BEK) die vom QS-Fachbeirat Obst, Gemüse, Kartoffeln definierten Rahmenbedingungen für eine Branchenlösung erfüllt.