Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dafür stellt sie insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Damit unterstützt die SVLFG jene Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb sicherer machen wollen. Die Präventionszuschüsse können Unternehmen beantragen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) versichert sind und in den Jahren 2022 und 2023 keinen solchen Zuschuss erhalten haben. Eine Ausnahme gilt bei Zuschüssen zu Kühlkleidung und Sonnenschutzprodukten. Für sie kann eine Bezuschussung auch dann beantragt werden, wenn in den Vorjahren bereits ein Zuschuss geflossen ist. Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. Pro Förderaktion kann je ein Zuschuss beantragt werden. Die Förderung beträgt höchstens 50 % des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrages. Darüber hinaus gelten maximale Förderbeträge. Die SVLFG weist darauf hin, dass sie keine Anträge bewilligen kann, die vor Beginn der jeweiligen Förderaktion eingehen und keinen Zuschuss für Anschaffungen gewähren kann, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Der Kauf kann also erst erfolgen, wenn die Förderzusage der SVLFG vorliegt.
Antragsformulare stehen ab Aktionsbeginn unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern zum Download bereit und können per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 geschickt werden. Wer sich rechtzeitig im Versichertenportal der SVLFG registriert, kann seinen Antrag gleich zu Beginn der Aktion online stellen.
1. Aktion: Förderbeginn 1. Februar 2024, 12.00 Uhr
Produkt
max. Förderung
Fang- und Behandlungsstand für Rinder; Halsfangrahmen mit Schwenkgitter
30%, max. 250 EUR
Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen
30%, max. 250 EUR
Kommunikations- und Notrufgerät im Forst (2-Geräte-Set)
30%, max. 400 EUR
Zugangssystem für Traktoren (GRIFA Softstep)
30%, max. 600 EUR
Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät
30%, max. 400 EUR
2. Aktion: Förderbeginn 1. März 2024, 12.00 Uhr
Produkt
max. Förderung
Kühlkleidung (Westen, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz, UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)
Mit dem neuen Solarpaket bringt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen auf den Weg, um den Photovoltaik-Ausbau und damit den Klimaschutz zu beschleunigen.
Das Bundeskabinett hat die von Minister Cem Özdemir vorlegte Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) und die Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit ist der Weg frei für einen klaren Rechtsrahmen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können.
Wenn große Mengen und gute Qualität nicht reichen: Wettbewerbsdruck und unzureichende Nachfrage machen der französischen Steinobstbranche in diesem Sommer zu schaffen.
Um dauerhaft und flächendeckend eine biodiversitätsfreundlichere Agrarlandschaft zu erreichen, ist die intensive und konstruktive Kommunikation zwischen allen beteiligten Akteuren aus Landwirtschaft und Naturschutz (Verbände, Behörden, Praxis, Wissenschaft etc.) eine zentrale Voraussetzung.
Eine gesicherte Wasserversorgung wird in den kommenden Jahren mehr denn je zur Grundvoraussetzung für einen wirtschaftlich erfolgreichen Obstanbau in Deutschland werden. Gleichzeitig sind die Genehmigungsverfahren kompliziert, auch, weil viele Behörden den ökologischen Nutzen von Bewässerungsstrukturen – insbesondere in Trockengebieten, nach wie vor verkennen.
Auch wenn die EU-Behörde Efsa nach den umfangreichsten Untersuchungen aller Zeiten den umstrittenen Wirkstoff Glyphosat für weitgehend unbedenklich erklärt hat, bedeutet dies per se nicht, dass Glyphosat in Deutschland eine Zukunft hat.
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) warnt vor falschen Schnellschüssen bei der Wasserversorgung von Obstkulturen in Deutschland. Die vom Niedersächsischen Umweltminister Meyer angestellten Überlegungen, den Anbau von Sonderkulturen wie Erdbeeren aufgrund ihres höheren Wasserbedarfs zu verbieten...
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben.
Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.