Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dafür stellt sie insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Damit unterstützt die SVLFG jene Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Betrieb sicherer machen wollen. Die Präventionszuschüsse können Unternehmen beantragen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) versichert sind und in den Jahren 2022 und 2023 keinen solchen Zuschuss erhalten haben. Eine Ausnahme gilt bei Zuschüssen zu Kühlkleidung und Sonnenschutzprodukten. Für sie kann eine Bezuschussung auch dann beantragt werden, wenn in den Vorjahren bereits ein Zuschuss geflossen ist. Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. Pro Förderaktion kann je ein Zuschuss beantragt werden. Die Förderung beträgt höchstens 50 % des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrages. Darüber hinaus gelten maximale Förderbeträge. Die SVLFG weist darauf hin, dass sie keine Anträge bewilligen kann, die vor Beginn der jeweiligen Förderaktion eingehen und keinen Zuschuss für Anschaffungen gewähren kann, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Der Kauf kann also erst erfolgen, wenn die Förderzusage der SVLFG vorliegt.
Antragsformulare stehen ab Aktionsbeginn unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern zum Download bereit und können per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 geschickt werden. Wer sich rechtzeitig im Versichertenportal der SVLFG registriert, kann seinen Antrag gleich zu Beginn der Aktion online stellen.
1. Aktion: Förderbeginn 1. Februar 2024, 12.00 Uhr
Produkt
max. Förderung
Fang- und Behandlungsstand für Rinder; Halsfangrahmen mit Schwenkgitter
30%, max. 250 EUR
Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen
30%, max. 250 EUR
Kommunikations- und Notrufgerät im Forst (2-Geräte-Set)
30%, max. 400 EUR
Zugangssystem für Traktoren (GRIFA Softstep)
30%, max. 600 EUR
Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät
30%, max. 400 EUR
2. Aktion: Förderbeginn 1. März 2024, 12.00 Uhr
Produkt
max. Förderung
Kühlkleidung (Westen, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz, UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)
Aktuell gibt es kaum verlässliche Zahlen zum Anbauumfang von Haselnüssen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Um fundierte Daten zu Anbauflächen und verwendeten Anbausystemen in den drei Ländern zu erheben, wurde eine wissenschaftliche Umfrage entwickelt.
Hajo Hinrichs, Präsident des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) e.V. und Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau, haben sich in einem Schreiben an Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gewandt. Sie bringen darin die Sorge des Berufsstandes zur prekären Pflanzenschutzmittelzulassungssituation im Bereich der Obstreisermuttergärten zum Ausdruck.
Der zunehmende Anbau in Folientunneln oder Gewächshäusern hat in unserem Nachbarland zu einer Verdreifachung der Erträge bei gleichzeitiger Reduzierung der Anbaufläche geführt. Daten des niederländischen Statistikamtes (CBS), die vom Portal Dutch News veröffentlicht wurden, zeigen, dass die Niederlande das Jahr 2024 mit einem neuen Rekord in der Erdbeerproduktion mit 86 Millionen kg abgeschlossen haben.
Das Förderprogramm der Mehrgefahrenversicherung wird in Baden-Württemberg ab dem Antragsjahr 2026 um zwei wichtige Bereiche erweitert: Das Risiko Hagel und der Hopfenbau werden künftig Teil der Versicherung sein.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.