Die Europäische Union hat Ende Januar mit der Überarbeitung der Vorschriften für Bio-Lebensmittel begonnen. Bei der ersten Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister unter zyprischem Vorsitz stand das Thema sofort auf der Tagesordnung. Die Europäische Kommission hatte bereits im Dezember einen Vorschlag vorgelegt, um die bestehenden Rechtsvorschriften, die seit Januar 2022 gelten, weiter zu vereinfachen. Die Kommission schätzt, dass diese Änderungen fast 48 Mio. Euro an Verwaltungsaufwand einsparen könnten – für Erzeuger, Unternehmen und Behörden.
Ziel ist es u.a., für einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen und importierten Produkten mit ähnlichen Standards zu sorgen. Gleichzeitig sollen die Vorschriften für Kleinbauern gelockert werden, damit sie sich leichter Erzeugergemeinschaften anschließen können. Die Bedingungen für die Verwendung der Begriffe „biologisch", „ökologisch" und „organisch" - und damit auch für die Verwendung des Euroleaf-Logos - werden hingegen verschärft. Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der in einer Rechtssache Zweifel am System der „Gleichwertigkeit" bei Importen aus Drittländern geäußert hatte.
Ein weiterer Vorschlag sieht vor, die Anerkennung von elf Nicht-EU-Ländern als „gleichwertig" um zehn Jahre zu verlängern. Diese Anerkennung würde eigentlich 2026 auslaufen. Damit soll eine Störung des internationalen Handels mit ökologischen Produkten verhindert werden.
In Spanien, einem der Haupt-Erzeugerländer von EU-Bio-Produkten, warnt die Erzeugerorganisation Coag vor möglichem „grünen Betrug". Dies gelte vor allem, wenn Importprodukte als biologisch verkauft würden, ohne dass sie denselben Kontrollen unterliegen wie Produkte aus der EU. Europäische und ausländische Produkte müssten den selben Regeln unterliegen, um unlauteren Wettbewerb zu vermeiden, so die Forderung.
Mercosur-Staaten sind die Mitglieder des südamerikanischen Handelsblocks, aktuell Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Bolivien. Sie haben 1991 eine Zollunion gegründet mit dem Ziel eines freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs.
Lebensmittel in Deutschland enthalten nur selten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb der geltenden Rückstandshöchstgehalte. Dies zeigt die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2024“.
Bundesumweltminister Carsten Schneider eröffnete am 13. Januar 2026 gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer den diesjährigen BMUKN-Agrarkongress im Vorfeld der Grünen Woche. Im Mittelpunkt stand die künftige Ausgestaltung der europäischen Agrarpolitik, deren Bedeutung für die ländlichen Räume und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Die französische Regierung plant, den Import von Lebensmitteln auszusetzen, die Rückstände von in der Europäischen Union verbotenen phytosanitären Substanzen enthalten, darunter Die Wirkstoffe Mancozeb, Glufosinat, Thiophanat-Methyl und Carbendazim.
Fairtrade Deutschland will mit dem Jahresthema 2026 „Fairness for Farmers – From fields to future“ gezielt darauf aufmerksam machen, dass Fairness dort beginnt, wo Millionen von Menschen täglich arbeiten: auf den Feldern.
Die Früchte der als ‘Indianerbanane“ oder Pawpaw bekannten Asimina triloba erinnern geschmacklich an Mango und Banane und haben eine sehr cremige Konsistenz. Ihre Vitamine und Mineralstoffe sind zahlreich.
Im Wirtschaftsjahr 2024/25 wurden in der Bundesrepublik Deutschland pro Person rund 5,8 kg frische und verarbeitete Schalenfrüchte wie Erdnüsse, Mandeln oder Haselnüsse konsumiert, wie die Zahlen des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) zeigen.
Das Assoziierungsabkommen der EU mit Marokko trifft auf massiven Widerstand der Europäischen Branchenvertreter. Zahlreiche Verbände schlagen Alarm. Grund ist die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Überarbeitung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Marokko...