Die Europäische Union hat Ende Januar mit der Überarbeitung der Vorschriften für Bio-Lebensmittel begonnen. Bei der ersten Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister unter zyprischem Vorsitz stand das Thema sofort auf der Tagesordnung. Die Europäische Kommission hatte bereits im Dezember einen Vorschlag vorgelegt, um die bestehenden Rechtsvorschriften, die seit Januar 2022 gelten, weiter zu vereinfachen. Die Kommission schätzt, dass diese Änderungen fast 48 Mio. Euro an Verwaltungsaufwand einsparen könnten – für Erzeuger, Unternehmen und Behörden.
Ziel ist es u.a., für einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen und importierten Produkten mit ähnlichen Standards zu sorgen. Gleichzeitig sollen die Vorschriften für Kleinbauern gelockert werden, damit sie sich leichter Erzeugergemeinschaften anschließen können. Die Bedingungen für die Verwendung der Begriffe „biologisch", „ökologisch" und „organisch" - und damit auch für die Verwendung des Euroleaf-Logos - werden hingegen verschärft. Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der in einer Rechtssache Zweifel am System der „Gleichwertigkeit" bei Importen aus Drittländern geäußert hatte.
Ein weiterer Vorschlag sieht vor, die Anerkennung von elf Nicht-EU-Ländern als „gleichwertig" um zehn Jahre zu verlängern. Diese Anerkennung würde eigentlich 2026 auslaufen. Damit soll eine Störung des internationalen Handels mit ökologischen Produkten verhindert werden.
In Spanien, einem der Haupt-Erzeugerländer von EU-Bio-Produkten, warnt die Erzeugerorganisation Coag vor möglichem „grünen Betrug". Dies gelte vor allem, wenn Importprodukte als biologisch verkauft würden, ohne dass sie denselben Kontrollen unterliegen wie Produkte aus der EU. Europäische und ausländische Produkte müssten den selben Regeln unterliegen, um unlauteren Wettbewerb zu vermeiden, so die Forderung.
Der deutsche Obstbau kränkelt. Rasant gestiegene Produktionskosten, sinkender Konsum und massiver Angebotsdruck durch Billigimporte lassen viele Obstbauern um ihre Zukunft fürchten. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir stellte sich den Fragen des Berufsstandes am Donnerstagnachmittag in Jork.
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen.
Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.