Die Europäische Union hat Ende Januar mit der Überarbeitung der Vorschriften für Bio-Lebensmittel begonnen. Bei der ersten Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister unter zyprischem Vorsitz stand das Thema sofort auf der Tagesordnung. Die Europäische Kommission hatte bereits im Dezember einen Vorschlag vorgelegt, um die bestehenden Rechtsvorschriften, die seit Januar 2022 gelten, weiter zu vereinfachen. Die Kommission schätzt, dass diese Änderungen fast 48 Mio. Euro an Verwaltungsaufwand einsparen könnten – für Erzeuger, Unternehmen und Behörden.
Ziel ist es u.a., für einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen und importierten Produkten mit ähnlichen Standards zu sorgen. Gleichzeitig sollen die Vorschriften für Kleinbauern gelockert werden, damit sie sich leichter Erzeugergemeinschaften anschließen können. Die Bedingungen für die Verwendung der Begriffe „biologisch", „ökologisch" und „organisch" - und damit auch für die Verwendung des Euroleaf-Logos - werden hingegen verschärft. Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der in einer Rechtssache Zweifel am System der „Gleichwertigkeit" bei Importen aus Drittländern geäußert hatte.
Ein weiterer Vorschlag sieht vor, die Anerkennung von elf Nicht-EU-Ländern als „gleichwertig" um zehn Jahre zu verlängern. Diese Anerkennung würde eigentlich 2026 auslaufen. Damit soll eine Störung des internationalen Handels mit ökologischen Produkten verhindert werden.
In Spanien, einem der Haupt-Erzeugerländer von EU-Bio-Produkten, warnt die Erzeugerorganisation Coag vor möglichem „grünen Betrug". Dies gelte vor allem, wenn Importprodukte als biologisch verkauft würden, ohne dass sie denselben Kontrollen unterliegen wie Produkte aus der EU. Europäische und ausländische Produkte müssten den selben Regeln unterliegen, um unlauteren Wettbewerb zu vermeiden, so die Forderung.
Die Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes bietet für Fachkräfte und Studierende aus den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau sowie verwandter Agrarbereiche ab August eine einzigartige Gelegenheit, ihre Fähigkeiten in einem internationalen Umfeld zu erweitern.
Die Trilog-Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem EU-Rat zur Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung haben mit der ersten Sitzung am 5. Februar 2024 begonnen.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert seit dem 1. März den Neukauf ausgewählter Produkte, die bei der Arbeit gegen Sonne und Hitze schützen.
Das Schnellwarnsystem für Futter- und Lebensmittel (RASFF) der Europäischen Kommission veröffentlichte am 4. März 2024 eine Bekanntmachung, dass in marokkanischen Erdbeeren Der Erreger für Hepatitis A nachgewiesen wurde.
In den Medien wird derzeit vereinzelt davon berichtet, dass es in Obst und Gemüse, welches in Europa gehandelt wird, einen Anstieg von Rückständen mit sog. „PFAS“- (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) geben soll.
Der Anbau von Heidelbeeren in Polen boomt. Nach dem spanischen Portal F&H liegt die aktuelle Anbaufläche für Heidelbeeren in unserem Nachbarland bei rund 12.0000 Hektar.
Mehltau ist ein zunehmendes Problem in Erdbeeren, insbesondere im Geschützten Anbau. Die Schweizer Forschungsorganisation Agroscope testet nun im Rahmen eines Projekts des Kompetenznetzwerks Obst und Beeren...
Wer Obstbauer werden möchte, durchläuft die Ausbildung zum Gärtner, Fachrichtung Obstbau. Die derzeitige Ausbildungsverordnung zum Gärtner stammt allerdings aus dem Jahr 1996 und wird aktuell überarbeitet.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen.
Aufgrund des Interesses von Abgeordneten zahlreicher Parteien in den Niederlanden wurde die Petition „Rettet den niederländischen Apfel“ kürzlich im Gebäude des Repräsentantenhauses in Den Haag übergeben.
Der Bundestag hat den Bundeshaushalt 2024 beschlossen. Der Einzelplan 10 wurde gegenüber dem Regierungsentwurf um 100 Millionen Euro aufgestockt. Dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stehen damit für 2024 insgesamt 6,93 Milliarden Euro zur Verfügung.
Mit dem neuen, freiwilligen Nachhaltigkeitsmodul FIN können QS-Betriebe ihren Beitrag zur Biodiversität dokumentieren. Aber welche Maßnahmen sind möglich?