Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben. Mit den Vorschlägen sind erhebliche Ausweitungen bestehender Pflichten vorgesehen, die voraussichtlich zu einem enormen Umsetzungsaufwand bei betroffenen Unternehmen führen werden. Für die Hersteller von Verpackungen oder allgemein kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind keine Entlastungen enthalten, obwohl gerade für diese beinahe unüberwindbare Hürden drohen.
Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) geht davon aus, dass die erweiterte Herstellerverantwortung wie bisher durch die Beteiligung an einem Rücknahmesystem umgesetzt wird. Andere Regelungen sind für die gärtnerischen Betriebe nicht leistbar. Klargestellt werden muss, dass die neuen Pflichten den Produzenten der Verpackungen (Erzeuger) betreffen, aber nicht den Gärtner als Hersteller im Sinne des deutschen Verpackungsgesetzes. Die umfangreichen Kennzeichnungspflichten sowie die finanzielle Verantwortung für Recyclatanteile bei Verpackungen müssen eindeutig und ausschließlich auf die Produzenten der Verpackungen (Erzeuger) beschränkt werden.
Die Stellungnahme des ZVG zum Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG kann hier heruntergeladen werden.
Seit über 20 Jahren laufen an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim Anbau- und Sortenversuche mit Kiwibeeren oder „Mini-Kiwi“ (Actinidia arguta).
Die EU-Kommission hat am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine neue Pflanzenschutzverordnung vorgelegt (SUD), s. auch Pressemitteilung der Europäischen Kommission im Anhang.
Die BLE veröffentlicht wöchentlich eine Marktbeobachtung von Obst und Gemüse mit Beiträgen von den Großmärkten Frankfurt a.M., Hamburg, Köln, München und Berlin.
(ZVG) Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die heutige Abstimmung im Bundesrat zur EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, dem sogenannten Lieferkettengesetz, verfolgt.
Der Weg ist frei für das erste von zwei zielgerichteten Hilfsprogrammen für die Landwirtinnen und Landwirte, die besonders unter den Folgen des Ukraine-Kriegs leiden:.
Erst die Corona-Pandemie, jetzt der Krieg in der Ukraine. Die Gesellschaft ist durch die sehr hohe Inflationsrate stark verunsichert und verändert ihr Konsumverhalten.
Am 13. Mai 2022 eröffnete Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann die neu errichtete Agri-Photovoltaikanlage auf dem Obsthof Bernhard in Kressbronn am Bodensee.