Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben. Mit den Vorschlägen sind erhebliche Ausweitungen bestehender Pflichten vorgesehen, die voraussichtlich zu einem enormen Umsetzungsaufwand bei betroffenen Unternehmen führen werden. Für die Hersteller von Verpackungen oder allgemein kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind keine Entlastungen enthalten, obwohl gerade für diese beinahe unüberwindbare Hürden drohen.
Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) geht davon aus, dass die erweiterte Herstellerverantwortung wie bisher durch die Beteiligung an einem Rücknahmesystem umgesetzt wird. Andere Regelungen sind für die gärtnerischen Betriebe nicht leistbar. Klargestellt werden muss, dass die neuen Pflichten den Produzenten der Verpackungen (Erzeuger) betreffen, aber nicht den Gärtner als Hersteller im Sinne des deutschen Verpackungsgesetzes. Die umfangreichen Kennzeichnungspflichten sowie die finanzielle Verantwortung für Recyclatanteile bei Verpackungen müssen eindeutig und ausschließlich auf die Produzenten der Verpackungen (Erzeuger) beschränkt werden.
Die Stellungnahme des ZVG zum Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG kann hier heruntergeladen werden.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“