Stellungnahme des ZVG zum Vorschlag einer EU-Verpackungsverordnung

ZVG
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Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben. Mit den Vorschlägen sind erhebliche Ausweitungen bestehender Pflichten vorgesehen, die voraussichtlich zu einem enormen Umsetzungsaufwand bei betroffenen Unternehmen führen werden. Für die Hersteller von Verpackungen oder allgemein kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind keine Entlastungen enthalten, obwohl gerade für diese beinahe unüberwindbare Hürden drohen.

Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) geht davon aus, dass die erweiterte Herstellerverantwortung wie bisher durch die Beteiligung an einem Rücknahmesystem umgesetzt wird. Andere Regelungen sind für die gärtnerischen Betriebe nicht leistbar. Klargestellt werden muss, dass die neuen Pflichten den Produzenten der Verpackungen (Erzeuger) betreffen, aber nicht den Gärtner als Hersteller im Sinne des deutschen Verpackungsgesetzes.
Die umfangreichen Kennzeichnungspflichten sowie die finanzielle Verantwortung für Recyclatanteile bei Verpackungen müssen eindeutig und ausschließlich auf die Produzenten der Verpackungen (Erzeuger) beschränkt werden.

Die Stellungnahme des ZVG zum Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG kann hier heruntergeladen werden.

STELLUNGNAHME_EU_VERPACKVO_20032023

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