Mit dem neuen Solarpaket bringt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen auf den Weg, um den Photovoltaik-Ausbau und damit den Klimaschutz zu beschleunigen. In der Beschlussfindung hat sich Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir dafür stark gemacht, dass beim weiteren Ausbau der Photovoltaik die Belange der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen berücksichtigt und Flächenkonkurrenzen minimiert werden.
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde der maximale bundesweite Netto-Zubau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf 80 Gigawatt bis 2030 gedeckelt und auf 177,5 GW bis zum Jahr 2040. Gleichzeitig wurde festgeschrieben, dass mindestens 50 % des PV-Zubaus als Dachanlagen erfolgen sollen. Je nach Ausbau können also auch mehr Anlagen flächenschonend auf Dächern errichtet werden. Dies reduziert den Druck auf landwirtschaftliche Flächen.
Flächenkonkurrenz reduzieren
Mit Blick auf die Flächenkonkurrenz in den ländlichen Räumen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) darauf gedrängt, dass verstärkt Anlagen auf bereits versiegelten oder vorbelasteten Flächen errichtet werden sollen - also insbesondere auf Parkplätzen oder aber in Doppelnutzung wie durch Agri-Photovoltaik.
Durch diese Mehrfachnutzung soll eine mögliche Flächenkonkurrenz, wie zum Beispiel zwischen der Energieerzeugung auf der einen Seite und der Erzeugung von Lebensmitteln auf der anderen Seite, entschärft werden. Das Ministerium erwartet vielmehr positive Synergieeffekte zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung, wenn hochgeständerte PV-Paneele beispielsweise im Obstbau oder anderen Sonderkulturen vor Hagel, Starkregen, Frost und Sonnenbrand schützen.
Der Gesetzentwurf konkret
Um vorrangig die Errichtung von PV-Anlagen auf versiegelten Flächen sowie die Mehrfachnutzung anzureizen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass Agri-PV, extensive Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV gesondert gefördert werden. Sie erhalten ein eigenes Ausschreibungssegment mit einer höheren Förderung (Höchstwert 9,5 ct/kWh) und ein eigenes Ausschreibungsvolumen (anfänglich 500 MW; jährlich ansteigend um weitere 500 MW). Parkplatz-PV-Anlagen werden im Rahmen dieses Ausschreibungssegments dabei privilegiert bezuschlagt.
Weitere Details, wie die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes beim Ausbau der Photovoltaik berücksichtigt werden, finden Sie im gemeinsamen Hintergrundpapier von BMWK, BMEL und BMUV, den Sie unter folgendem Link im Internet einsehen können:
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“
Die Bundesregierung will geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser schützen. Einen gemeinsamen Entwurf für ein Geoschutzreformgesetz haben das Bundesjustiz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt.
ALDI Nord und ALDI SÜD wollen die heimische Landwirtschaft unterstützen, indem sie immer mehr Produkte mit der Herkunftskennzeichnung ,,Gutes aus deutscher Landwirtschaft‘‘ ins Sortiment aufnehmen.
Genau jetzt, wenn Erdbeeren, Brombeeren und Himbeeren am süßesten sind, startet die europäische Kampagne „Eine Handvoll Sommer“. Ziel der dreijährigen Kampagne ist es, junge Erwachsene (18–35 Jahre) dazu zu motivieren, häufiger zu Sommerobst zu greifen.
Nach den massiven Hagel- und Sturmschäden in diesem Jahr hat Polens Agrarminister Czesław Siekierski Änderungen bei den Versicherungsregelungen angekündigt. Wie diese aussehen werden, ließ er allerdings vorerst offen.
Zum Schutz von Anwendenden, Verbrauchern und der Umwelt beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln hat der Gesetzgeber strenge Vorgaben erlassen. Gleichzeitig setzen sich die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln für eine sichere Verwendung ihrer Produkte ein.
”In den vergangenen zehn Jahren haben wir immer häufiger von europäischen Kollegen gehört, dass in bestimmten Kulturen, sei es im Gemüsebau, im Obstbau oder in der gartenbaulichen Pflanzenproduktion, die Produktion einfach eingestellt wurde, weil es an Lösungen zur Bekämpfung von Schädlingen oder Krankheiten fehlt”...
Ohne Bienen keine Äpfel. Insbesondere Wildbienen sind für frühe Sorten elementar, da sie auch bei kühlen Temperaturen fliegen. Seit 15 Jahren setzen sich die genossenschaftlich vermarktenden Obstbauern der Bodenseeregion im Rahmen eines Apfelprojekts aktiv für den Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt ein.
Saisonarbeitskräfte sind bei der Obsternte unentbehrlich. Seit mehr als fünf Jahren beschäftigt sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) intensiv mit dem Thema Saisonarbeit, um Betriebe und deren Saisonarbeitskräfte bei Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu unterstützen.