Solarpaket der Bundesregierung verabschiedet

Ausbau auf landwirtschaftlichen Flächen wird begrenzt und Agri-PV gestärkt

BMEL
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Mit dem neuen Solarpaket bringt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen auf den Weg, um den Photovoltaik-Ausbau und damit den Klimaschutz zu beschleunigen. In der Beschlussfindung hat sich Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir dafür stark gemacht, dass beim weiteren Ausbau der Photovoltaik die Belange der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen berücksichtigt und Flächenkonkurrenzen minimiert werden.

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde der maximale bundesweite Netto-Zubau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf 80 Gigawatt bis 2030 gedeckelt und auf 177,5 GW bis zum Jahr 2040. Gleichzeitig wurde festgeschrieben, dass mindestens 50 % des PV-Zubaus als Dachanlagen erfolgen sollen. Je nach Ausbau können also auch mehr Anlagen flächenschonend auf Dächern errichtet werden. Dies reduziert den Druck auf landwirtschaftliche Flächen.

Flächenkonkurrenz reduzieren

Mit Blick auf die Flächenkonkurrenz in den ländlichen Räumen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) darauf gedrängt, dass verstärkt Anlagen auf bereits versiegelten oder vorbelasteten Flächen errichtet werden sollen - also insbesondere auf Parkplätzen oder aber in Doppelnutzung wie durch Agri-Photovoltaik.

Durch diese Mehrfachnutzung soll eine mögliche Flächenkonkurrenz, wie zum Beispiel zwischen der Energieerzeugung auf der einen Seite und der Erzeugung von Lebensmitteln auf der anderen Seite, entschärft werden. Das Ministerium erwartet vielmehr positive Synergieeffekte zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung, wenn hochgeständerte PV-Paneele beispielsweise im Obstbau oder anderen Sonderkulturen vor Hagel, Starkregen, Frost und Sonnenbrand schützen.

Der Gesetzentwurf konkret

Um vorrangig die Errichtung von PV-Anlagen auf versiegelten Flächen sowie die Mehrfachnutzung anzureizen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass Agri-PV, extensive Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV gesondert gefördert werden. Sie erhalten ein eigenes Ausschreibungssegment mit einer höheren Förderung (Höchstwert 9,5 ct/kWh) und ein eigenes Ausschreibungsvolumen (anfänglich 500 MW; jährlich ansteigend um weitere 500 MW). Parkplatz-PV-Anlagen werden im Rahmen dieses Ausschreibungssegments dabei privilegiert bezuschlagt.

Weitere Details, wie die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes beim Ausbau der Photovoltaik berücksichtigt werden, finden Sie im gemeinsamen Hintergrundpapier von BMWK, BMEL und BMUV, den Sie unter folgendem Link im Internet einsehen können:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Presse/pi-bmwk-bmuv-bmel-photovoltaik.html

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Quelle: BMEL

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