Zum Start der Erntesaison für heimische Pflaumen zeigt das aktuelle QS-Rückstandsmonitoring ein positives Bild: Keine der 70 untersuchten Proben wies eine Überschreitung der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte (RHG) auf.
Für die aktuelle Auswertung wurden Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen und Renekloden aus QS-zertifizierten Erzeugerbetrieben in Deutschland auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Die Probenahme erfolgte im Zeitraum vom 5. Juni bis zum 27. Juli 2026. 39 Proben und damit 55,7 Prozent aller untersuchten Proben waren frei von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen. In weiteren 26 Proben konnte maximal ein Wirkstoff nachgewiesen werden.
Ein ähnliches Resultat zeigt der Blick auf das Kalenderjahr 2025: Insgesamt untersuchte QS 306 Pflaumen-, Zwetschgen-, Mirabellen- und Renekloden-Proben im Rückstandsmonitoring. Mit 299 Proben stammte der Großteil aus Deutschland, die übrigen 7 Proben kamen aus den Niederlanden, Frankreich und Spanien. 117 Proben heimischer Erzeugerbetriebe (39,13 %) waren rückstandsfrei, in weiteren 85 Proben (28,43 %) wurde lediglich ein Wirkstoff nachgewiesen. In 97 Proben (32,44 %) erfolgten Nachweise für zwei und mehr Wirkstoffe. Insgesamt wurden die gesetzlichen RHG in 98,99 Prozent der untersuchten Pflaumen-Proben eingehalten. 95,66 Prozent der nachgewiesenen Wirkstoffe schöpften den RHG zu maximal 20 Prozent aus (s. Abb.).
In drei Fällen wurde eine RHG-Überschreitung für die Wirkstoffe Acetamiprid, Fenoxycarb und MCPA & MCPB (Summe) verzeichnet. Ebenfalls dreimal wurde mit Dithianon ein unerlaubter Wirkstoff in den untersuchten Proben detektiert.
Aktuell besitzen im QS-System 941 Betriebe aus Deutschland eine Zertifizierung für die Produktion von Pflaumen und bewirtschaften eine Fläche von rund 22.590 ha.
Mit der Überreichung der Förderurkunden durch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Dr. Ophelia Nick wurde der offizielle Startschuss für das Modell- und Demonstrationsvorhaben "Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität für eine nachhaltige Produktion im Obstanbau (FUBIOO)" gegeben.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können.
Anlässlich der 30. ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung der VEREINIGTEN HAGEL Ende Mai richtete sich der Blick auf das vergangene Geschäfts- und Schadenjahr. Vorstandsvorsitzender Dr. Rainer Langner konnte berichten, dass die Gesellschaft bei allen relevanten Kennzahlen weiter gewachsen ist.
Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben.
“Obstsalat” ist der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau. Joerg Hilbers und Jens Stechmann diskutieren in der ersten Ausgabe über das Klageverfahren der Bundesfachgruppe Obstbau zum Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten. Außerdem informieren sie über den Zulassungsstand des Fungizids Captan und über die Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Erdbeeren.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.