Aufsichtsratsvorsitzender Jens Stechmann dankte den Sachverständigen für ihre geleistete Arbeit.
Anlässlich der 32. ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung der VEREINIGTEN HAGEL berichtete Vorstandssprecher Dr. Philipp Schönbach über das vergangene Geschäfts- und Schadenjahr. „Früher als gewöhnlich waren 2024 die ersten schweren Hagelschäden zu verzeichnen. Bereits am 15. und 16. April wurden die Niederlande und Belgien getroffen, neben einigen Ackerbaukulturen und Zwiebeln vor allem Kernobstbestände.“ Dann schlug der Frost zu: Mitte April standen die meisten Baumobstanlagen Deutschlands bereits in Vollblüte - zum Teil sogar in der Abblüte - und damit rund 10 – 14 Tage früher als im langjährigen Mittel. Sämtliche Obst- und Weinanbaugebiete Deutschlands verzeichneten mit regionalen Unterschieden Frostschäden bis hin zu Totalverlusten. Der gesamte Schaden belief sich auf einige Hundert Millionen Euro. Hagelschauer führten fast schon traditionell am Pfingstsonntag zur Schädigung von Kernobst. Insgesamt wurden am Pfingstfest deutschlandweit knapp 15.000 ha als geschädigt gemeldet. Der Niederrhein, die Köln Aachener Bucht sowie die Rheinschiene waren dabei am stärksten betroffen. Im Alten Land gab es Schäden auf einer Fläche von insgesamt knapp 800 ha. Auch insgesamt zeigte sich der Mai von seiner launischen Seite. Lediglich am 9. Mai gingen keine Schadenmeldungen ein. An den weiteren 30 Tagen des Monats war dies hingegen der Fall. Am Ende stehen für den Wonnemonat 42.000 ha geschädigter Fläche über alle Kulturen und quer durch das gesamte Bundesgebiet zu Buche. Anfang Juni hatte man es vor allem in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen mit unwetterartigen Niederschlägen zu tun. In der Fläche fielen über das Wochenende insgesamt bis zu 200 mm Niederschlag, örtlich auch leicht darüber. Verbreitet kam es infolge der heftigen Niederschläge zu teils 50- bis 100-jährigen Hochwasserereignissen. Zahlreiche Gewitterereignisse prägten den Rest des Sommers in ganz Deutschland.
Dank an die Sachverständigen Aufsichtsratsvorsitzender Jens Stechmann dankte den Sachverständigen für ihre geleistete Arbeit. Sie seien über die eigentliche Schadenregulierung hinaus ein wichtiges Bindeglied zwischen den Mitgliedern und ihrer Versicherung. Auf diese Gemeinschaft könnten sich die Mitglieder auch in schweren Schadenjahren verlassen. Das System der Solidargemeinschaft habe sich in diesem Jahr, dem zweihundertersten der Gesellschaft wieder einmal bewährt.
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen.
Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.