Das Rückstandsmonitoring im QS-System überwacht bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, ob geltende Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel und Grenzwerte für Schadstoffe und Nitrat eingehalten werden. Außerdem wird kontrolliert, ob die nachgewiesenen Wirkstoffe für das Produkt zugelassen sind. QS wertete für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 über 17.000 Obst- und Gemüseproben aus 41 Ländern aus. Die niedrige Überschreitungsquote von 0,67 % ist ein deutlicher Beleg für den verantwortungsvollen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – auch bei Importware.
Extremwetter häufige Ursache für Beanstandungen
Immer häufiger wird der fortschreitende Klimawandel als eine Ursache für Beanstandungen identifiziert. „Bei unseren Recherchen nach den Ursachen von Beanstandungen stellen wir fest, dass Extremwetterereignisse wie Starkregen, anhaltende Trockenheit oder große Hitze und Sonneneinstrahlung die Aufnahme von Wirkstoffen oder deren Abbau oder Verlagerungen entscheidend beeinflussen“, erklärt Wilfried Kamphausen Bereichsleiter Obst, Gemüse, Kartoffeln bei QS und betont, dass diese Unberechenbarkeiten eine zusätzliche Herausforderung im Pflanzenschutzmanagement darstellen. Doch auch in schwierigen Zeiten und unter extremen Klimabedingungen halten die Erzeuger die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstandshöchstgehalte (RHG) beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ein. Damit belegen die Ergebnisse aus dem QS-Rückstandsmonitoring für Obst, Gemüse und Kartoffeln für das Jahr 2022 erneut die hohe Sicherheit der Produkte in der Obst- und Gemüsetheke des deutschen Lebensmitteleinzelhandels.
Probenherkunft
Für das Rückstandmonitoring im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 wurden insgesamt 17.047 Proben aus 41 Herkunftsländern ausgewertet. Die meisten der auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände untersuchten Proben stammten aus Deutschland (12.742), gefolgt von den Niederlanden (1.951), Belgien (1.119), Spanien (456) und Österreich (221). Nur bei 115 Proben (0,67 %) wurde eine Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebene Rückstandshöchstgehalt festgestellt.
Von den 12.742 Proben aus Deutschland waren 6.858 Proben – und damit mehr als die Hälfte – frei von Pflanzenschutzmittel-Rückständen. In 2.477 Proben wurde ein Wirkstoff und in den übrigen 3.407 Proben mehrere Wirkstoffe detektiert.
„Unsere grenzüberschreitenden Kontrollen und einheitlichen Vorgaben funktionieren – auch in Krisenzeiten“, fasst Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH die Ergebnisse zusammen und betont: „Gerade in herausfordernden Zeiten ist es essenziell, dass wir mit einem breit aufgestellten Standard für Lebensmittelsicherheit das Vertrauen der Kunden beim Einkauf frischer Lebensmittel stärken.“
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“