Laut Experten von EastFruit gehören frisches Obst und Gemüse zu den am wenigsten markengeschützten und markenfähigen Lebensmittelkategorien. Vor diesem Hintergrund fallen die wenigen Ausnahmen von dieser Regel besonders deutlich auf.
Ein Beispiel: Äpfel der Marke Pink Lady® gelten als eine der weltweit beliebtesten und erfolgreichsten Frischapfelmarken. Diese Marke gehört Apple and Pear Australia Ltd (APAL), unter der die Apfelsorte „Cripps Pink“ angebaut und verkauft wird. Leider werden die geistigen Eigentumsrechte an dieser Marke in Usbekistan systematisch verletzt. Dort ist Pink Lady® in den letzten Jahren sehr beliebt geworden. Aber führende Supermärkte des Landes verkaufen Äpfel dieser Marke aktiv ohne Genehmigung der Markeninhaber. Die Markeneigentümer kritisieren vor allem die extrem schlechte Qualität dieser Äpfel in Usbekistan. Dies diskreditiere die Marke. Schließlich dürfen unter dem Markennamen nur Äpfel verkauft werden, die sehr strenge Qualitätsstandards erfüllen, z.B. an die Färbung des Apfels. Dies sei letztlich ja der Schlüssel zu dem weltweiten Erfolg von Pink Lady®.
Weil die Markenanforderungen teils nur in Regionen mit großen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht während der Fruchtbildung gewährleistet werden können, betrachtet es der Markeninhaber zudem als unwahrscheinlich, dass Usbekistan jemals das Recht erhält, Pink Lady® offiziell anzubauen. Dort seien geeignete Klimazonen nur schwer zu finden.
Vom 25. bis 26. Oktober 2022 tagte der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) in Berlin. Im Verlauf der Herbst-Sitzung haben die Delegierten den amtierenden Vorsitzenden Jens Stechmann einstimmig wiedergewählt. Er tritt nun seine vierte Amtszeit an.
Birnen gehören fest in das Obstsortiment und sind Jahr für Jahr Bestandteil der Top-Ten der meistgekauften Obstarten in Deutschland. Der Anteil der Birnen im Einzelhandel, die zwischen Bodensee und Nordsee gewachsen sind, ist allerdings gering.
Gemeinsame Stellungnahme aus Südtirol, Deutschland und Österreich im Rahmen der Konsultationen zum Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115
Der Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 sieht nicht nur eine Reduktion des Pflanzenschutzes um 50 % vor...
Der Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 sieht nicht nur eine Reduktion des Pflanzenschutzes um 50 % vor...
Eine informative Plattform für Europas Obstanbaubranche und das Brennereiwesen bietet die Fruchtwelt Bodensee vom 13. bis 15. Januar 2023. Damit wird der übliche Zweijahresturnus der Veranstaltung unterbrochen.
Vor dem Hintergrund der Energiekrise und der enormen Kostensteigerungen ruft das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG) dazu auf, an seinem Halbjahresvergleich 2022 teilzunehmen - denn die Teilnahme am Halbjahresvergleich war noch nie so wichtig wie heute.