Laut Experten von EastFruit gehören frisches Obst und Gemüse zu den am wenigsten markengeschützten und markenfähigen Lebensmittelkategorien. Vor diesem Hintergrund fallen die wenigen Ausnahmen von dieser Regel besonders deutlich auf.
Ein Beispiel: Äpfel der Marke Pink Lady® gelten als eine der weltweit beliebtesten und erfolgreichsten Frischapfelmarken. Diese Marke gehört Apple and Pear Australia Ltd (APAL), unter der die Apfelsorte „Cripps Pink“ angebaut und verkauft wird. Leider werden die geistigen Eigentumsrechte an dieser Marke in Usbekistan systematisch verletzt. Dort ist Pink Lady® in den letzten Jahren sehr beliebt geworden. Aber führende Supermärkte des Landes verkaufen Äpfel dieser Marke aktiv ohne Genehmigung der Markeninhaber. Die Markeneigentümer kritisieren vor allem die extrem schlechte Qualität dieser Äpfel in Usbekistan. Dies diskreditiere die Marke. Schließlich dürfen unter dem Markennamen nur Äpfel verkauft werden, die sehr strenge Qualitätsstandards erfüllen, z.B. an die Färbung des Apfels. Dies sei letztlich ja der Schlüssel zu dem weltweiten Erfolg von Pink Lady®.
Weil die Markenanforderungen teils nur in Regionen mit großen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht während der Fruchtbildung gewährleistet werden können, betrachtet es der Markeninhaber zudem als unwahrscheinlich, dass Usbekistan jemals das Recht erhält, Pink Lady® offiziell anzubauen. Dort seien geeignete Klimazonen nur schwer zu finden.
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben.
Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.
Gibt es zu viele oder zu wenige Pflanzenschutzmittel? Die neue Engpass-Analyse im Pflanzenschutz-Informationssystem „PS Info“ bietet einen kostenlosen Faktencheck zu aktuellen und historischen Zulassungen. Damit ist eine fachlich informierte Debatte möglich.
Nach den Spätfrösten im April haben nun fast schon erwartungsgemäß Hagel, Sturm und Starkregen zugeschlagen. Ein Sturmtief wütete Ende am ersten Maiwochenende vor allem in einem Streifen von Ehingen (Donau) über Ulm und Augsburg bis nach München. Aber auch der Breisgau sowie Teile von Nordrhein-Westfalen und Nordhessen waren betroffen.
Mit der Überreichung der Förderurkunden durch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Dr. Ophelia Nick wurde der offizielle Startschuss für das Modell- und Demonstrationsvorhaben "Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität für eine nachhaltige Produktion im Obstanbau (FUBIOO)" gegeben.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können.
Anlässlich der 30. ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung der VEREINIGTEN HAGEL Ende Mai richtete sich der Blick auf das vergangene Geschäfts- und Schadenjahr. Vorstandsvorsitzender Dr. Rainer Langner konnte berichten, dass die Gesellschaft bei allen relevanten Kennzahlen weiter gewachsen ist.
Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben.