Laut Experten von EastFruit gehören frisches Obst und Gemüse zu den am wenigsten markengeschützten und markenfähigen Lebensmittelkategorien. Vor diesem Hintergrund fallen die wenigen Ausnahmen von dieser Regel besonders deutlich auf.
Ein Beispiel: Äpfel der Marke Pink Lady® gelten als eine der weltweit beliebtesten und erfolgreichsten Frischapfelmarken. Diese Marke gehört Apple and Pear Australia Ltd (APAL), unter der die Apfelsorte „Cripps Pink“ angebaut und verkauft wird. Leider werden die geistigen Eigentumsrechte an dieser Marke in Usbekistan systematisch verletzt. Dort ist Pink Lady® in den letzten Jahren sehr beliebt geworden. Aber führende Supermärkte des Landes verkaufen Äpfel dieser Marke aktiv ohne Genehmigung der Markeninhaber. Die Markeneigentümer kritisieren vor allem die extrem schlechte Qualität dieser Äpfel in Usbekistan. Dies diskreditiere die Marke. Schließlich dürfen unter dem Markennamen nur Äpfel verkauft werden, die sehr strenge Qualitätsstandards erfüllen, z.B. an die Färbung des Apfels. Dies sei letztlich ja der Schlüssel zu dem weltweiten Erfolg von Pink Lady®.
Weil die Markenanforderungen teils nur in Regionen mit großen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht während der Fruchtbildung gewährleistet werden können, betrachtet es der Markeninhaber zudem als unwahrscheinlich, dass Usbekistan jemals das Recht erhält, Pink Lady® offiziell anzubauen. Dort seien geeignete Klimazonen nur schwer zu finden.
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen.
Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.
Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) kürzlich eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die gesamte Landwirtschaft an den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes auszurichten. Auf dem Weg dahin haben sich die Regierungsvertreter 30 % Bio bis 2030 vorgenommen.