Im Zeitraum vom 1. bis 29. November 2022 werden an neun Standorten im Bundesgebiet wieder unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel und Agrarchemikalien im Rahmen des Rücknahme-Systems PRE® (Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung) zurückgenommen. Dazu zählen Mittel, die in Deutschland nicht mehr eingesetzt werden dürfen, weil die Zulassung abgelaufen ist oder sie nicht mehr anwendbar sind, sowie sonstige Agrarchemikalien, zum Beispiel Reinigungsmittel, Öle, Beizen, Dünger, gebeiztes Saatgut, Filter, Fette und Farben.
PRE wurde im Jahr 2013 vom Industrieverband Agrar e. V. (IVA) im Rahmen der Nachhaltigkeitsinitiativen der deutschen Pflanzenschutz-Industrie ins Leben gerufen. Seit dem Start von PRE wurden 483 Tonnen unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel sicher entsorgt. 2200 Anlieferer nutzten das System seit seiner Einführung. Das PRE-System ist eine umfassende Lösung zur sicheren Entsorgung von Agrarchemikalien. Zusammen mit Vorläuferprojekten wurden so seit 2006 insgesamt von über 10 500 Anlieferern 1030 Tonnen unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel und andere Agrarchemikalien entsorgt.
Auf der Webseite www.pre-service.de sind weitere Informationen zum PRE-System, alle Sammelstellen und Termine 2022 sowie die Annahmebedingungen zu finden. Unter der kostenlosen Servicenummer 0800 3086001 stehen Experten der Firma RIGK GmbH, Wiesbaden, die mit der Durchführung des Projekts betraut ist, für Fragen rund um Rücknahme und Entsorgung von unbrauchbaren Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung (Mo - Fr., 9 - 17 Uhr, außer an Feiertagen).
Über die Schadstoffmobile an den PRE-Sammelstellen kann aus logistischen Gründen maximal eine Menge von 1 Tonne pro Anlieferer angenommen werden. Es kann aber selbstverständlich auch mehr als 1 Tonne über PRE entsorgt werden. Wer Bedarf hat, wendet sich dazu telefonisch an die Firma RIGK GmbH (0800 3086001), um die Entsorgung individuell zu vereinbaren. Für die Rücknahme wird eine Gebühr von 2,95 Euro pro Kilogramm/Liter zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung. Die Anlieferer müssen deshalb bei der Abgabe Daten zur Rechnungsstellung sowie den Personalausweis bereithalten. Als abfallrechtlichen Nachweis der Entsorgung wird ein Original-Übernahmeschein ausgestellt. Die Chemikalien werden durch das PRE-System nach der Sammlung in dafür genehmigte Sonderabfall-Verbrennungsanlagen verbracht und entsorgt.
Daneben laufen aktuell noch an einigen Standorten Sammlungen des PAMIRA-Systems (Packmittel-Rücknahme Agrar), dem Entsorgungssystem für restentleerte Pflanzenschutz- und Flüssigdünger-Verpackungen.
Informationen, Termine und Sammelstellen sind unter www.pamira.de oder in der PAMIRA-App (http://pamira.de/infomaterial.html) abrufbar.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“