Im Zeitraum vom 1. bis 29. November 2022 werden an neun Standorten im Bundesgebiet wieder unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel und Agrarchemikalien im Rahmen des Rücknahme-Systems PRE® (Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung) zurückgenommen. Dazu zählen Mittel, die in Deutschland nicht mehr eingesetzt werden dürfen, weil die Zulassung abgelaufen ist oder sie nicht mehr anwendbar sind, sowie sonstige Agrarchemikalien, zum Beispiel Reinigungsmittel, Öle, Beizen, Dünger, gebeiztes Saatgut, Filter, Fette und Farben.
PRE wurde im Jahr 2013 vom Industrieverband Agrar e. V. (IVA) im Rahmen der Nachhaltigkeitsinitiativen der deutschen Pflanzenschutz-Industrie ins Leben gerufen. Seit dem Start von PRE wurden 483 Tonnen unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel sicher entsorgt. 2200 Anlieferer nutzten das System seit seiner Einführung. Das PRE-System ist eine umfassende Lösung zur sicheren Entsorgung von Agrarchemikalien. Zusammen mit Vorläuferprojekten wurden so seit 2006 insgesamt von über 10 500 Anlieferern 1030 Tonnen unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel und andere Agrarchemikalien entsorgt.
Auf der Webseite www.pre-service.de sind weitere Informationen zum PRE-System, alle Sammelstellen und Termine 2022 sowie die Annahmebedingungen zu finden. Unter der kostenlosen Servicenummer 0800 3086001 stehen Experten der Firma RIGK GmbH, Wiesbaden, die mit der Durchführung des Projekts betraut ist, für Fragen rund um Rücknahme und Entsorgung von unbrauchbaren Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung (Mo - Fr., 9 - 17 Uhr, außer an Feiertagen).
Über die Schadstoffmobile an den PRE-Sammelstellen kann aus logistischen Gründen maximal eine Menge von 1 Tonne pro Anlieferer angenommen werden. Es kann aber selbstverständlich auch mehr als 1 Tonne über PRE entsorgt werden. Wer Bedarf hat, wendet sich dazu telefonisch an die Firma RIGK GmbH (0800 3086001), um die Entsorgung individuell zu vereinbaren. Für die Rücknahme wird eine Gebühr von 2,95 Euro pro Kilogramm/Liter zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben. Die Bezahlung erfolgt per Rechnung. Die Anlieferer müssen deshalb bei der Abgabe Daten zur Rechnungsstellung sowie den Personalausweis bereithalten. Als abfallrechtlichen Nachweis der Entsorgung wird ein Original-Übernahmeschein ausgestellt. Die Chemikalien werden durch das PRE-System nach der Sammlung in dafür genehmigte Sonderabfall-Verbrennungsanlagen verbracht und entsorgt.
Daneben laufen aktuell noch an einigen Standorten Sammlungen des PAMIRA-Systems (Packmittel-Rücknahme Agrar), dem Entsorgungssystem für restentleerte Pflanzenschutz- und Flüssigdünger-Verpackungen.
Informationen, Termine und Sammelstellen sind unter www.pamira.de oder in der PAMIRA-App (http://pamira.de/infomaterial.html) abrufbar.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.
Das Rückstandsmonitoring im QS-System überwacht bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, ob geltende Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel und Grenzwerte für Schadstoffe und Nitrat eingehalten werden.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 8.129 Anträge auf „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ genehmigt.
Der Einsatz der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) in der Landwirtschaft ist eine innovative Antwort auf die Probleme unserer Zeit. Das Potenzial dieser Technologie kann jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn die Betriebe auch bereit sind, sie einzusetzen.