Nach den massiven Hagel- und Sturmschäden in diesem Jahr hat Polens Agrarminister Czesław Siekierski Änderungen bei den Versicherungsregelungen angekündigt. Wie diese aussehen werden, ließ er allerdings vorerst offen.
Infolge heftiger Stürme, intensiver Hagelstürme und starker Winde erlitten in der KW 24 zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe erhebliche Schäden, insbesondere in den südlichen Regionen des Landes. Vielerorts wurden sämtliche Kulturen zerstört; dabei handelte es sich vor allem um Felder mit Getreide, Raps, Gemüse und Beerenobst. Die Rede ist von mehreren Tausend Hektar. Der Sturm riss zudem vielfach Dächer ab und brach Bäume. Die Infrastruktur wurde geschädigt. Erste Vorschläge zu Änderungen an den Versicherungsregelungen aus dem Ministerium sollen zeitnah vorgelegt werden. Die Lage sei sehr ernst: Die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe melden enorm Verluste, viele von ihnen seien vom Konkurs bedroht. Deshalb versprach Czesław Siekierski nicht nur schnelle Entscheidungen über Soforthilfen, sondern auch systemische Maßnahmen. Die Frage der Hilfen für die betroffenen Landwirte werde aktuell gründlich analysiert.
Die Forderungen der polnischen Produzenten Vertreter der betroffenen Gemeinden und der Landwirtschaft fordern eine Vereinfachung der Hilfsverfahren und die Einführung staatlich gestützter Versicherungshilfen. Das Hauptproblem der Betriebe in Polen ist, dass sie sich nach früheren Katastrophen nicht mehr versichern könnten - Kommerzielle Versicherungsunternehmen böten einfach keine Policen mehr an. „Das System muss geändert werden. Nach einer Entschädigungszahlung will uns niemand mehr versichern. Wir sind auf uns allein gestellt“, berichtete einer der betroffenen Obstbauern. Gefordert wird deshalb eine allgemeine Versicherung mit staatlichen Zuschüssen, größerer Flexibilität bei den Policen sowie ein staatliches Unterstützungsprogramm für Agrarproduzenten, die von privaten Versicherern ausgeschlossen wurden. Vertreter der Versicherungsbranche gaben indes zu bedenken, dass wegen des Klimawandels manche Wetterphänomene nicht mehr als Risikofaktor behandelt werden könnten. Wetteranomalien würden zur Norm, weshalb neue Regelungen und Bestimmungen in den abgeschlossenen Verträgen aufgenommen werden müssten. Zudem wurde erklärt, dass der Versicherer im Schadensfall keine Möglichkeit habe, den ursprünglichen Zustand der Kulturen zu überprüfen.
Anspruch auf Flächenbeihilfen bleibt Bereits am 11. Juni hatte Minister Siekierski klargestellt, dass die geschädigten Betriebe ihre Direkt- und Flächenzahlungen erhalten, auch wenn sie ihren Verpflichtungen aufgrund der Zerstörung der Anbauflächen nicht nachkommen könnten. Er wies die betroffenen Landwirte an, unverzüglich eine Erklärung über höhere Gewalt an die zuständigen Behörden abzugeben. Die polnische Agentur für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft (ARiMR) teilte ergänzend mit, dass bei der Einreichung der Unterlagen auch die entsprechenden Beweise wie Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten oder Kontrollberichte berücksichtigt werden sollten. Die Unterlagen sollten bei ihr eingehen, noch bevor die Entscheidung über die Gewährung der Flächenzahlungen für 2025 erfolgt.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die gesamte Landwirtschaft an den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes auszurichten. Auf dem Weg dahin haben sich die Regierungsvertreter 30 % Bio bis 2030 vorgenommen.
Die Bundesländer können die Direktzahlungen noch in diesem Jahr an die Anbauer auszahlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat als frühestmögliche Auszahlungstermine den 22. und den 27. Dezember festgelegt...
Die Ausbildungszahlen waren im Obstbau noch nie so niedrig wie in diesem Jahr. Gleichzeitig braucht der deutsche Obstbau dringend Fachkräfte. Wir alle müssen deshalb verstärkt für eine Ausbildung in Obstbaubetrieb werben...
Nach der diesjährigen Sozialwahl hat sich die neue Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) am 11. Oktober in Kassel konstituiert und den neuen Vorstand gewählt.
Deutsche Äpfel dürfen ab sofort nach Indien exportiert werden. Damit hat ein langes und intensives Markt-Öffnungsverfahren seinen positiven Ausgang gefunden.
Seit 2016 veröffentlicht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jährlich seinen Ernährungsreport, der auf repräsentativen Umfragen des Instituts Forsa beruht.
Über 400 Aussteller aus zwölf Nationen werden vom 22. bis 23. November 2023 im Rahmen des Fachmesseduos expoSE & expoDirekt wieder ihre Produkte und Dienstleistungen rund um die Spargel- und Beerenproduktion sowie die Direktvermarktung präsentieren.
Am heutigen Freitag sollte die Entscheidung auf EU-Ebene fallen: Die Europäische Kommission hat zunächst keine ausreichende Zustimmung der EU-Länder für eine erneute Zulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre bekommen.
Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im August 2023 um 12,6 % niedriger als im August 2022. Das war der stärkste Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber einem Vorjahresmonat seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949.
Der Großkonzern Bayer setzt sein Konzept, Komplettlösungen für Landwirte zu bieten, weiter um und erweitert sein Obst- und Gemüsegeschäft um Erdbeeren.