Nach den massiven Hagel- und Sturmschäden in diesem Jahr hat Polens Agrarminister Czesław Siekierski Änderungen bei den Versicherungsregelungen angekündigt. Wie diese aussehen werden, ließ er allerdings vorerst offen.
Infolge heftiger Stürme, intensiver Hagelstürme und starker Winde erlitten in der KW 24 zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe erhebliche Schäden, insbesondere in den südlichen Regionen des Landes. Vielerorts wurden sämtliche Kulturen zerstört; dabei handelte es sich vor allem um Felder mit Getreide, Raps, Gemüse und Beerenobst. Die Rede ist von mehreren Tausend Hektar. Der Sturm riss zudem vielfach Dächer ab und brach Bäume. Die Infrastruktur wurde geschädigt. Erste Vorschläge zu Änderungen an den Versicherungsregelungen aus dem Ministerium sollen zeitnah vorgelegt werden. Die Lage sei sehr ernst: Die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe melden enorm Verluste, viele von ihnen seien vom Konkurs bedroht. Deshalb versprach Czesław Siekierski nicht nur schnelle Entscheidungen über Soforthilfen, sondern auch systemische Maßnahmen. Die Frage der Hilfen für die betroffenen Landwirte werde aktuell gründlich analysiert.
Die Forderungen der polnischen Produzenten Vertreter der betroffenen Gemeinden und der Landwirtschaft fordern eine Vereinfachung der Hilfsverfahren und die Einführung staatlich gestützter Versicherungshilfen. Das Hauptproblem der Betriebe in Polen ist, dass sie sich nach früheren Katastrophen nicht mehr versichern könnten - Kommerzielle Versicherungsunternehmen böten einfach keine Policen mehr an. „Das System muss geändert werden. Nach einer Entschädigungszahlung will uns niemand mehr versichern. Wir sind auf uns allein gestellt“, berichtete einer der betroffenen Obstbauern. Gefordert wird deshalb eine allgemeine Versicherung mit staatlichen Zuschüssen, größerer Flexibilität bei den Policen sowie ein staatliches Unterstützungsprogramm für Agrarproduzenten, die von privaten Versicherern ausgeschlossen wurden. Vertreter der Versicherungsbranche gaben indes zu bedenken, dass wegen des Klimawandels manche Wetterphänomene nicht mehr als Risikofaktor behandelt werden könnten. Wetteranomalien würden zur Norm, weshalb neue Regelungen und Bestimmungen in den abgeschlossenen Verträgen aufgenommen werden müssten. Zudem wurde erklärt, dass der Versicherer im Schadensfall keine Möglichkeit habe, den ursprünglichen Zustand der Kulturen zu überprüfen.
Anspruch auf Flächenbeihilfen bleibt Bereits am 11. Juni hatte Minister Siekierski klargestellt, dass die geschädigten Betriebe ihre Direkt- und Flächenzahlungen erhalten, auch wenn sie ihren Verpflichtungen aufgrund der Zerstörung der Anbauflächen nicht nachkommen könnten. Er wies die betroffenen Landwirte an, unverzüglich eine Erklärung über höhere Gewalt an die zuständigen Behörden abzugeben. Die polnische Agentur für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft (ARiMR) teilte ergänzend mit, dass bei der Einreichung der Unterlagen auch die entsprechenden Beweise wie Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten oder Kontrollberichte berücksichtigt werden sollten. Die Unterlagen sollten bei ihr eingehen, noch bevor die Entscheidung über die Gewährung der Flächenzahlungen für 2025 erfolgt.
“Obstsalat” ist der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau. Joerg Hilbers und Jens Stechmann diskutieren in der ersten Ausgabe über das Klageverfahren der Bundesfachgruppe Obstbau zum Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten. Außerdem informieren sie über den Zulassungsstand des Fungizids Captan und über die Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Erdbeeren.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.
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