Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hält am Status des Umweltbundesamts (UBA) bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln fest. Eine Bundesratsinitiative des Freistaats Sachsen, den Einfluss der Behörde zu schmälern, ändert daran nichts. Die Umweltbehörde ist Einvernehmensbehörde, d.h. sie hat ein Veto-Recht, wenn Pflanzenschutzmittel ihrer Meinung nach Umweltkriterien nicht erfüllen. Sie kann eine strengere Anwendung durchsetzen oder auch die Zulassung ganz verhindern. Das BMLEH hatte im Februar ein Ende der Verfristung verkündet. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolge mittlerweile innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Die Pflanzenschutzindustrie zeigte sich zufrieden. Sachsen reicht das allerdings nicht aus. Der Freistaat kritisiert das nationale Zulassungsverfahren als ineffizient. Um die zentrale Zulassungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), zu stärken, fordert der Freistaat, die Bewertungsbehörden Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Umweltbundesamt (UBA) künftig als gleichberechtigte Benehmensbehörden einzustufen. Sachsen hat neben dieser Neuordnung des Zulassungsprozesses auch eine zügige EU-weite Genehmigung von innovativen Wirkmechanismen wie der Kaltplasma-Technologie oder der Ribonukleinsäure-Interferenz gefordert. Beide gelten als umweltfreundlich. Über den sächsischen Antrag beraten nun die Bundesratsausschüsse für EU-Angelegenheiten und umweltrechtliche Themen.
Am 7. Mai 2025 haben die Bundesfachgruppen Obstbau und Gemüsebau zu ihrer jährlichen Informationsfahrt für Behördenvertreter geladen. Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Mitarbeitern von Ministerien und Zulassungsbehörden, die die Rahmenbedingungen für die Produktion von Obst und Gemüse maßgeblich mitgestalten, aber oft wenig Praxisbezug haben, die praktischen Belange und Probleme im Integrierten und ökologischen Anbau live und vor Ort zu erläutern.
Am 7. Mai 2025 traf sich der Bundesausschuss Obst und Gemüse gleich zum Auftakt der neuen Bundesregierung mit MdB‘s der CDU und potentiellen Mitgliedern des neuen Agrarausschusses auf dem Obstgut Müller in Wesendahl vor den Toren von Berlin.
Die Erdbeersaison hat in Huelva begonnen - der Region, in der fast 98 % der spanischen Erdbeeren produziert werden. In diesem Jahr wird mit einer Produktion von 221.412 Tonnen gerechnet, das sind ca. 9 % weniger als im Vorjahr.
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Sturm Laurence Ende März hat in Huelva neben heftigen Regenfällen auch zwei Tornados verursacht. Aktuellen Schätzungen zufolge entstanden dadurch erhebliche Schäden an 300 bis 400 Hektar Folientunneln für Obst (hauptsächlich Erdbeeren).
Chemischer Pflanzenschutz steht in der öffentlichen Kritik – auch wenn er weltweit die Ernten sichert. In den letzten Jahren sind viele Mittel vom Markt verschwunden, die Zulassung neuer Wirkstoffe gestaltet sich langwierig.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.