Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hält am Status des Umweltbundesamts (UBA) bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln fest. Eine Bundesratsinitiative des Freistaats Sachsen, den Einfluss der Behörde zu schmälern, ändert daran nichts. Die Umweltbehörde ist Einvernehmensbehörde, d.h. sie hat ein Veto-Recht, wenn Pflanzenschutzmittel ihrer Meinung nach Umweltkriterien nicht erfüllen. Sie kann eine strengere Anwendung durchsetzen oder auch die Zulassung ganz verhindern. Das BMLEH hatte im Februar ein Ende der Verfristung verkündet. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolge mittlerweile innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Die Pflanzenschutzindustrie zeigte sich zufrieden. Sachsen reicht das allerdings nicht aus. Der Freistaat kritisiert das nationale Zulassungsverfahren als ineffizient. Um die zentrale Zulassungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), zu stärken, fordert der Freistaat, die Bewertungsbehörden Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Umweltbundesamt (UBA) künftig als gleichberechtigte Benehmensbehörden einzustufen. Sachsen hat neben dieser Neuordnung des Zulassungsprozesses auch eine zügige EU-weite Genehmigung von innovativen Wirkmechanismen wie der Kaltplasma-Technologie oder der Ribonukleinsäure-Interferenz gefordert. Beide gelten als umweltfreundlich. Über den sächsischen Antrag beraten nun die Bundesratsausschüsse für EU-Angelegenheiten und umweltrechtliche Themen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können.
Anlässlich der 30. ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung der VEREINIGTEN HAGEL Ende Mai richtete sich der Blick auf das vergangene Geschäfts- und Schadenjahr. Vorstandsvorsitzender Dr. Rainer Langner konnte berichten, dass die Gesellschaft bei allen relevanten Kennzahlen weiter gewachsen ist.
Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben.
“Obstsalat” ist der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau. Joerg Hilbers und Jens Stechmann diskutieren in der ersten Ausgabe über das Klageverfahren der Bundesfachgruppe Obstbau zum Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten. Außerdem informieren sie über den Zulassungsstand des Fungizids Captan und über die Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Erdbeeren.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.