Pflanzenschutzmittel-Zulassung: BMLEH hält an UBA-Status fest

Fachgruppe OBSTBAU
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Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hält am Status des Umweltbundesamts (UBA) bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln fest. Eine Bundesratsinitiative des Freistaats Sachsen, den Einfluss der Behörde zu schmälern, ändert daran nichts. Die Umweltbehörde ist Einvernehmensbehörde, d.h. sie hat ein Veto-Recht, wenn Pflanzenschutzmittel ihrer Meinung nach Umweltkriterien nicht erfüllen. Sie kann eine strengere Anwendung durchsetzen oder auch die Zulassung ganz verhindern.
Das BMLEH hatte im Februar ein Ende der Verfristung verkündet. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolge mittlerweile innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Die Pflanzenschutzindustrie zeigte sich zufrieden. Sachsen reicht das allerdings nicht aus. Der Freistaat kritisiert das nationale Zulassungsverfahren als ineffizient. Um die zentrale Zulassungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), zu stärken, fordert der Freistaat, die Bewertungsbehörden Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Umweltbundesamt (UBA) künftig als gleichberechtigte Benehmensbehörden einzustufen.
Sachsen hat neben dieser Neuordnung des Zulassungsprozesses auch eine zügige EU-weite Genehmigung von innovativen Wirkmechanismen wie der Kaltplasma-Technologie oder der Ribonukleinsäure-Interferenz gefordert. Beide gelten als umweltfreundlich.
Über den sächsischen Antrag beraten nun die Bundesratsausschüsse für EU-Angelegenheiten und umweltrechtliche Themen.

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Quelle: Henrike Schirmacher, Agrifood Table

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