Zum Schutz von Anwendenden, Verbrauchern und der Umwelt beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln hat der Gesetzgeber strenge Vorgaben erlassen. Gleichzeitig setzen sich die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln für eine sichere Verwendung ihrer Produkte ein. Sie stehen Anwendenden neben dem amtlichen Dienst mit Rat und Tat zur Seite. Das neue, überarbeitete IVA-Handbuch gibt Empfehlungen zum sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Zum sachgerechten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (Ansetzen der Spritzbrühe, Anwendung, Tätigkeiten in der Kultur) gehört geeignete Schutzausrüstung. Grundsätzlich gilt: Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln lange Arbeitskleidung und Handschuhe tragen! Darüber hinaus kann es zum Schutz des Anwendenden notwendig sein, dass, abhängig von den Eigenschaften des Mittels und der Anwendungsweise, weitere Schutzausrüstung erforderlich wird. Das wird im Rahmen der Zulassung ermittelt und festgelegt. Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) möchte Anwendenden mit seinem Handbuch „Anwendungssicherheit Pflanzenschutzmittel“ Empfehlungen für den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geben, um deren eigene und die Sicherheit unbeteiligter Personen (Anwohnende, Umstehende), aber auch die Sicherheit von Tieren sowie der Umwelt zu gewährleisten.
Das Handbuch umfasst die Themen Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Maßnahmen vor und nach der Anwendung, Hygiene, Transport und Lagerung, Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, Instandhaltung von Geräten und Ausrüstung, Entsorgung sowie Verhaltensempfehlungen gegenüber Dritten oder bei Unfällen.
Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen.
In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat.
Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt.
Johannes Bliestle ist neuer ehrenamtlicher Vorsitzender der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO). Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 24. November 2022 den 57-jährigen Geschäftsführer der Reichenau Gemüse eG einstimmig gewählt.
Dr. Anne Monika Spallek, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages und Berichterstatterin für Obst, im Gespräch mit Verbandsvertretern des Landesverbandes Obstbau Westfalen-Lippe auf dem Obstanbaubetrieb Drees in Coesfeld-Lette.
Die in der Diskussion immer wieder aufflammende Corona-Pandemie und insbesondere der Krieg in der Ukraine, mit seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit letztlich auf das Konsumverhalten, verunsichern die Obstbranche massiv.
Für viele Erdbeerbetriebe ist die mechanische Ranken- und Unkrautbekämpfung mittlerweile alternativlos geworden, denn neue Herbizidzulassungen sind nicht in Sicht.
Im Zeitraum vom 1. bis 29. November 2022 werden an neun Standorten im Bundesgebiet wieder unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel und Agrarchemikalien im Rahmen des Rücknahme-Systems PRE® (Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung) zurückgenommen.