Zum Schutz von Anwendenden, Verbrauchern und der Umwelt beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln hat der Gesetzgeber strenge Vorgaben erlassen. Gleichzeitig setzen sich die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln für eine sichere Verwendung ihrer Produkte ein. Sie stehen Anwendenden neben dem amtlichen Dienst mit Rat und Tat zur Seite. Das neue, überarbeitete IVA-Handbuch gibt Empfehlungen zum sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Zum sachgerechten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (Ansetzen der Spritzbrühe, Anwendung, Tätigkeiten in der Kultur) gehört geeignete Schutzausrüstung. Grundsätzlich gilt: Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln lange Arbeitskleidung und Handschuhe tragen! Darüber hinaus kann es zum Schutz des Anwendenden notwendig sein, dass, abhängig von den Eigenschaften des Mittels und der Anwendungsweise, weitere Schutzausrüstung erforderlich wird. Das wird im Rahmen der Zulassung ermittelt und festgelegt. Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) möchte Anwendenden mit seinem Handbuch „Anwendungssicherheit Pflanzenschutzmittel“ Empfehlungen für den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geben, um deren eigene und die Sicherheit unbeteiligter Personen (Anwohnende, Umstehende), aber auch die Sicherheit von Tieren sowie der Umwelt zu gewährleisten.
Das Handbuch umfasst die Themen Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Maßnahmen vor und nach der Anwendung, Hygiene, Transport und Lagerung, Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, Instandhaltung von Geräten und Ausrüstung, Entsorgung sowie Verhaltensempfehlungen gegenüber Dritten oder bei Unfällen.
Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) kürzlich eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die gesamte Landwirtschaft an den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes auszurichten. Auf dem Weg dahin haben sich die Regierungsvertreter 30 % Bio bis 2030 vorgenommen.
Die Bundesländer können die Direktzahlungen noch in diesem Jahr an die Anbauer auszahlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat als frühestmögliche Auszahlungstermine den 22. und den 27. Dezember festgelegt...
Die Ausbildungszahlen waren im Obstbau noch nie so niedrig wie in diesem Jahr. Gleichzeitig braucht der deutsche Obstbau dringend Fachkräfte. Wir alle müssen deshalb verstärkt für eine Ausbildung in Obstbaubetrieb werben...
Nach der diesjährigen Sozialwahl hat sich die neue Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) am 11. Oktober in Kassel konstituiert und den neuen Vorstand gewählt.
Deutsche Äpfel dürfen ab sofort nach Indien exportiert werden. Damit hat ein langes und intensives Markt-Öffnungsverfahren seinen positiven Ausgang gefunden.
Seit 2016 veröffentlicht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jährlich seinen Ernährungsreport, der auf repräsentativen Umfragen des Instituts Forsa beruht.
Über 400 Aussteller aus zwölf Nationen werden vom 22. bis 23. November 2023 im Rahmen des Fachmesseduos expoSE & expoDirekt wieder ihre Produkte und Dienstleistungen rund um die Spargel- und Beerenproduktion sowie die Direktvermarktung präsentieren.
Am heutigen Freitag sollte die Entscheidung auf EU-Ebene fallen: Die Europäische Kommission hat zunächst keine ausreichende Zustimmung der EU-Länder für eine erneute Zulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre bekommen.
Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im August 2023 um 12,6 % niedriger als im August 2022. Das war der stärkste Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber einem Vorjahresmonat seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949.