In den Medien wird derzeit vereinzelt davon berichtet, dass es in Obst und Gemüse, welches in Europa gehandelt wird, einen Anstieg von Rückständen mit sog. „PFAS“- (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) geben soll. Sie kommen als Beistoffe in Pflanzenschutzmitteln zum Einsatz, um bessere Anwendungseigenschaften zu erzielen. Das Umweltbundesamt verkündet auf seiner Webseite hingegen, dass ist die Verwendung von PFAS als Beistoff in Pflanzenschutzmitteln in Deutschland in den letzten Jahren stark rückläufig ist. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat nun zu den medialen Meldungen Stellung bezogen.
Was sind PFAS? Die Gruppe der poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) umfasst mindestens zehntausend Stoffe - mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften hinsichtlich ihrer Abbaubarkeit und Wirkungen. Einige dieser Substanzen werden auch als Arzneimittel-, Biozid-, und Pflanzenschutzmittelwirkstoffe eingesetzt. Voraussetzung für deren Einsatz in diesen Bereichen ist jedoch eine Genehmigung – im Fall der Arzneimittel die Zulassung – durch die zuständigen europäischen Risikomanagementbehörden.
Genehmigt - geprüft Im Genehmigungsverfahren werden alle Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Metabolite (Umwandlungsprodukte), darunter auch die sog. PFAS-Wirkstoffe, vor ihrer Genehmigung auf europäischer Ebene umfassend auf mögliche gesundheitliche Risiken geprüft und bewertet. Neben den Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit werden auch die Auswirkungen auf die Umwelt - und hier insbesondere Persistenz (die Abbaubarkeit und die Frage, wie lang eine Substanz in der Umwelt verbleibt), die Bioakkumulation (bezeichnet die Aufnahme eines Stoffes aus der Umwelt und die Anreicherung in einem Organismus) und die Toxizität (schädliche Wirkung auf Organismen) geprüft. Im Rahmen der Prüfung im Genehmigungsverfahren, ebenso wie im sich daran anschließenden Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, werden auch Rückstandshöchstgehalte (RHG) für die einzelne Wirkstoff/Kulturflanzen-Kombination festgelegt. Aufgrund der umfassenden Prüfung sind gesundheitliche Beeinträchtigungen durch zugelassene Pflanzenschutzmittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht zu erwarten.
Rückstände sind erwartbar Selbst wenn Pflanzenschutzmittelsachgerecht eingesetzt werden, kann es vorkommen, dass Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen im Erntegut und in den daraus hergestellten Lebensmitteln nachweisbar sind. Dies ist erwartbar und wird daher im Verfahren und bei der Sicherheitsbewertung dieser Produkte durch die Festlegung von Rückstandshöchstgehalten explizit mitberücksichtigt. Von geringen Mengen geht in der Regel daher keine gesundheitliche Beeinträchtigung aus. Dies gilt nach dem derzeitigen Stand des Wissens auch für Rückstände von mehreren der sog. PFAS-Wirkstoffen in einer Probe.
Zahlen aus den Medien erlauben keine Risikobewertung Die medial veröffentlichten Zahlen sind für eine wissenschaftliche Risikobewertung nicht ausreichend. Funde von PFAS in Obst und Gemüse haben nach diesen Meldungen zugenommen - jedoch liegen keine quantitativen Analysedaten vor, die darstellen, wie hoch die nachgewiesenen Konzentrationen in den einzelnen Lebensmitteln wirklich waren und ob die zulässigen Rückstandshöchstgehalte überschritten wurden. Die Bestimmungs- bzw. Nachweisgrenzen und das untersuchte Stoffspektrum über die Zeit, zur Einordnung der Funde (auch hinsichtlich der Analysemethodik), fehlen in den Meldungen gänzlich. Eine Bewertung des gesundheitlichen Risikos ist auf dieser Basis nicht möglich, da weder die Höhe der Exposition von Verbrauchern über diese Lebensmittel berechnet, noch der Abstand zu den gesundheitsbasierten Richtwerten, wie der akzeptablen täglichen Aufnahmemengen (ADIs) der einzelnen Wirkstoffe, abgeschätzt werden kann. Ein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbrauchern ist somit nicht belegt.
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