Im Jahr 2023 hat das jährliche Pachtentgelt je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche bundesweit durchschnittlich 357 Euro betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2023 mitteilt, entsprach dies einem Anstieg von 9 % gegenüber 2020 (329 Euro).
Die insgesamt rund 16,6 Mio. Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche in Deutschland setzten sich in 2023 zusammen aus: • 60 % Pachtflächen (9,9 Mio. ha), • rund 38 % selbst bewirtschafteten Eigenflächen der landwirtschaftlichen Betriebe (6,4 Mio ha) und • knapp 2 % unentgeltlich zur Bewirtschaftung erhaltenen Flächen (276 800 ha). Der überwiegende Teil der gepachteten Flächen war Ackerland (69 %), gefolgt von Dauergrünland (27 %) und sonstiger gepachteter Fläche (4 %). Unter „sonstiger gepachteter Fläche“ fallen solche Flächen, für die keine klare Trennung zwischen Acker- und Dauergrünland angegeben werden konnte. Hierzu zählen die Reb- und Baumobstflächen sowie Baumschul- und Gewächshausflächen.
Große Unterschiede zwischen den Bundesländern Bei den durchschnittlichen Pachtentgelten je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche waren deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern zu verzeichnen: Während im Saarland ein durchschnittliches Entgelt von 99,- Euro veranschlagt wurde, betrug das Pachtentgelt in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 560,- Euro. Neben Nordrhein-Westfalen lagen auch in Niedersachsen (548,- Euro), Schleswig-Holstein (479,- Euro) und Bayern (415,- Euro) die Pachtentgelte deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 357,- Euro.
85 % Einzelunternehmen Unterschiede gab es auch hinsichtlich der vorherrschenden Rechtsformen der Betriebe. Mit einem Anteil von 85 % stellten die 217 800 Einzelunternehmen die mit Abstand häufigste Rechtsform der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland dar. Davon wurden mehr als die Hälfte (55 %) im Nebenerwerb geführt.
Betriebsgröße Mit einem Anteil von 12 % waren Personengemeinschaften und -gesellschaften (30 970 Betriebe) sowie mit einem Anteil von 2 % Juristische Personen (6 240 Betriebe) als Rechtsform deutlich weniger verbreitet. Aber diese Betriebsgruppen bewirtschafteten zusammen im Durchschnitt mit 176 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche je Betrieb deutlich größere Flächen als die Einzelunternehmen mit durchschnittlich 46 ha je Betrieb. Dies führte dazu, dass Personengemeinschaften und -gesellschaften sowie Juristische Personen zusammen ungefähr 39 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland (6,5 Mio. ha) bewirtschafteten.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“
Die Bundesregierung will geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser schützen. Einen gemeinsamen Entwurf für ein Geoschutzreformgesetz haben das Bundesjustiz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt.
ALDI Nord und ALDI SÜD wollen die heimische Landwirtschaft unterstützen, indem sie immer mehr Produkte mit der Herkunftskennzeichnung ,,Gutes aus deutscher Landwirtschaft‘‘ ins Sortiment aufnehmen.
Genau jetzt, wenn Erdbeeren, Brombeeren und Himbeeren am süßesten sind, startet die europäische Kampagne „Eine Handvoll Sommer“. Ziel der dreijährigen Kampagne ist es, junge Erwachsene (18–35 Jahre) dazu zu motivieren, häufiger zu Sommerobst zu greifen.
Nach den massiven Hagel- und Sturmschäden in diesem Jahr hat Polens Agrarminister Czesław Siekierski Änderungen bei den Versicherungsregelungen angekündigt. Wie diese aussehen werden, ließ er allerdings vorerst offen.
Zum Schutz von Anwendenden, Verbrauchern und der Umwelt beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln hat der Gesetzgeber strenge Vorgaben erlassen. Gleichzeitig setzen sich die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln für eine sichere Verwendung ihrer Produkte ein.
”In den vergangenen zehn Jahren haben wir immer häufiger von europäischen Kollegen gehört, dass in bestimmten Kulturen, sei es im Gemüsebau, im Obstbau oder in der gartenbaulichen Pflanzenproduktion, die Produktion einfach eingestellt wurde, weil es an Lösungen zur Bekämpfung von Schädlingen oder Krankheiten fehlt”...
Ohne Bienen keine Äpfel. Insbesondere Wildbienen sind für frühe Sorten elementar, da sie auch bei kühlen Temperaturen fliegen. Seit 15 Jahren setzen sich die genossenschaftlich vermarktenden Obstbauern der Bodenseeregion im Rahmen eines Apfelprojekts aktiv für den Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt ein.