Im Jahr 2023 hat das jährliche Pachtentgelt je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche bundesweit durchschnittlich 357 Euro betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2023 mitteilt, entsprach dies einem Anstieg von 9 % gegenüber 2020 (329 Euro).
Die insgesamt rund 16,6 Mio. Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche in Deutschland setzten sich in 2023 zusammen aus: • 60 % Pachtflächen (9,9 Mio. ha), • rund 38 % selbst bewirtschafteten Eigenflächen der landwirtschaftlichen Betriebe (6,4 Mio ha) und • knapp 2 % unentgeltlich zur Bewirtschaftung erhaltenen Flächen (276 800 ha). Der überwiegende Teil der gepachteten Flächen war Ackerland (69 %), gefolgt von Dauergrünland (27 %) und sonstiger gepachteter Fläche (4 %). Unter „sonstiger gepachteter Fläche“ fallen solche Flächen, für die keine klare Trennung zwischen Acker- und Dauergrünland angegeben werden konnte. Hierzu zählen die Reb- und Baumobstflächen sowie Baumschul- und Gewächshausflächen.
Große Unterschiede zwischen den Bundesländern Bei den durchschnittlichen Pachtentgelten je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche waren deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern zu verzeichnen: Während im Saarland ein durchschnittliches Entgelt von 99,- Euro veranschlagt wurde, betrug das Pachtentgelt in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 560,- Euro. Neben Nordrhein-Westfalen lagen auch in Niedersachsen (548,- Euro), Schleswig-Holstein (479,- Euro) und Bayern (415,- Euro) die Pachtentgelte deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 357,- Euro.
85 % Einzelunternehmen Unterschiede gab es auch hinsichtlich der vorherrschenden Rechtsformen der Betriebe. Mit einem Anteil von 85 % stellten die 217 800 Einzelunternehmen die mit Abstand häufigste Rechtsform der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland dar. Davon wurden mehr als die Hälfte (55 %) im Nebenerwerb geführt.
Betriebsgröße Mit einem Anteil von 12 % waren Personengemeinschaften und -gesellschaften (30 970 Betriebe) sowie mit einem Anteil von 2 % Juristische Personen (6 240 Betriebe) als Rechtsform deutlich weniger verbreitet. Aber diese Betriebsgruppen bewirtschafteten zusammen im Durchschnitt mit 176 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche je Betrieb deutlich größere Flächen als die Einzelunternehmen mit durchschnittlich 46 ha je Betrieb. Dies führte dazu, dass Personengemeinschaften und -gesellschaften sowie Juristische Personen zusammen ungefähr 39 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland (6,5 Mio. ha) bewirtschafteten.
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben.
Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.
Gibt es zu viele oder zu wenige Pflanzenschutzmittel? Die neue Engpass-Analyse im Pflanzenschutz-Informationssystem „PS Info“ bietet einen kostenlosen Faktencheck zu aktuellen und historischen Zulassungen. Damit ist eine fachlich informierte Debatte möglich.
Nach den Spätfrösten im April haben nun fast schon erwartungsgemäß Hagel, Sturm und Starkregen zugeschlagen. Ein Sturmtief wütete Ende am ersten Maiwochenende vor allem in einem Streifen von Ehingen (Donau) über Ulm und Augsburg bis nach München. Aber auch der Breisgau sowie Teile von Nordrhein-Westfalen und Nordhessen waren betroffen.
Mit der Überreichung der Förderurkunden durch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Dr. Ophelia Nick wurde der offizielle Startschuss für das Modell- und Demonstrationsvorhaben "Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität für eine nachhaltige Produktion im Obstanbau (FUBIOO)" gegeben.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können.
Anlässlich der 30. ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung der VEREINIGTEN HAGEL Ende Mai richtete sich der Blick auf das vergangene Geschäfts- und Schadenjahr. Vorstandsvorsitzender Dr. Rainer Langner konnte berichten, dass die Gesellschaft bei allen relevanten Kennzahlen weiter gewachsen ist.
Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben.